Ich habe auch nur normales wasser drin mit dem G12, reicht aus meiner sicht völlig aus, ok bei uns hat das wasser auch eine sehr gute Qualität.
Aber wüsste jetzt nicht wieso die meister bei VW keine ahnung haben wenn sie sagen das auch sie nur Normales wasser auffüllen, also wenn ich jetzt beim elsawin beim BFH gucke steht da nichts, das es Destiliert sein muss.
Kühlmittel ablassen und auffüllenKühlmittel ablassen und auffüllen Auffüllen
Hinweis
t Als Kühlmittelzusatz darf nur G 12 - nach „TL VW 774 F“ verwendet werden. Erkennungsmerkmal: lila Färbung t G 12 und Kühlmittelzusätze mit dem Vermerk gemäß „TL VW 774 F“ verhindern Frost- und Korrosionsschäden, Kalkansatz und heben außerdem die Siedetemperatur an. Aus diesen Gründen muß das Kühlsystem unbedingt ganzjährig mit Kühlerfrost- und Korrosionsschutzmittel befüllt sein. t G 12 lila (nach TL VW 774 F) darf mit dem bisherigen Kühlmittelzusatz G 12 rot vermischt werden! t Besonders in Ländern mit tropischem Klima trägt das Kühlmittel durch den höheren Siedepunkt bei hoher Belastung des Motors zur Betriebssicherheit bei. t Der Frostschutz muß bis etwa -25 °C (in Ländern mit arktischem Klima bis etwa -35 °C) gewährleistet sein. t Die Konzentration des Kühlmittels darf auch in der warmen Jahreszeit bzw. in warmen Ländern nicht durch Nachfüllen von Wasser verringert werden. Der Kühlmittelzusatz-Anteil muß mindestens 40 % betragen. t Ist aus klimatischen Gründen ein stärkerer Frostschutz erforderlich, kann der Anteil von G 12 erhöht werden, aber nur bis zu 60 % (Frostschutz bis etwa -40 °C), da sich sonst der Frostschutz wieder verringert und außerdem die Kühlwirkung verschlechtert wird. t Wurden Kühler, Wärmetauscher, Zylinderkopf oder Zylinderkopfdichtung ersetzt, gebrauchtes Kühlmittel nicht wiederverwenden. t Zum Befüllen des Kühlmittelkreislaufes wird das Kühlsystem-Befüllgerät -VAS 6096- empfohlen.