Harry
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Das Thema "wie bescheiß ich die Unterdruckdose" hatten wir ja nun schon oft genug. Also reden wir mal über was ganz anderes
Ich sag's gleich, ich fahre (meißtens) auch nicht mit Heiligenschein.
Aber nachdem es uns (fast) alle mal treffen kann: Was könnte denn nun eigentlich im schlimmsten Fall passieren, wenn ein schlecht gelaunter Grünling meint, die Kiste sei zu laut?
Grob gesagt: Das Delikt reicht von Lärmbelästigung (neudeutsch = unzumutbare Schallemmission) bis hin zum Fahren ohne Fahrerlaubnis. Liegt tot ein Rentner am Asphalt, es war ein R - hat ihn beschallt.
Wir haben im Schein 88dB(A) Standgeräusch eingetragen. Ich könnte mir nun Vorstellen, dass besonders Grüne ein Messgerät aus dem Holster zücken und tatsächlich eine Standmessung machen, die ja nicht besonders aufwändig ist, siehe S. (12) 14:
http://www.kba.de/Abt3_neu/KraftfahrzeugStatistiken/Verzeichnisse/Emiss_2003_int.pdf
Nebenbei: Unser DSG muß doch tatsächlich ein klitzekleines bisschen leisser sein ...
siehe Seite 413 (411)
Woanders stand auch, dass man innerhalb von 6KM Umkreis sogar zu einer Messtelle geordert werden kann.
Dann hab ich zum Thema "Porsche Sound" diesen §/EG-Richtlinien-Mix gefunden:
http://www.autofrei.de/docs/aktuell/laerm/Laerm-Zusatzinfos.pdf
Erst könnte man meinen, es gäbe keine eindeutige rechtliche Grundlage, solange man den letzten Satz nicht gelesen hat:
Haben wir nun also eine Gumminummer. Bei
defekter
Auspuffklappe gibt's für unsere Freunde die freie Auswahl vom "nur Mangel" bis zum "ABE ade, das Taxi ruft ..."
Also muss ich eben im dümmsten Fall wohl mit Stillegung und Knast mit Gulaschsuppe nicht unter 3 Jahren rechnen ...
Haben wir hier in unserem Forum vielleicht Jouristen, die auch was dazu sagen wollen?
Oder schreibt doch einfach mal eure Erfahrungen.
In diesem Sinne - lassen wir's brummen, solange keiner motzt ...
Ich sag's gleich, ich fahre (meißtens) auch nicht mit Heiligenschein.
Aber nachdem es uns (fast) alle mal treffen kann: Was könnte denn nun eigentlich im schlimmsten Fall passieren, wenn ein schlecht gelaunter Grünling meint, die Kiste sei zu laut?
Grob gesagt: Das Delikt reicht von Lärmbelästigung (neudeutsch = unzumutbare Schallemmission) bis hin zum Fahren ohne Fahrerlaubnis. Liegt tot ein Rentner am Asphalt, es war ein R - hat ihn beschallt.
Wir haben im Schein 88dB(A) Standgeräusch eingetragen. Ich könnte mir nun Vorstellen, dass besonders Grüne ein Messgerät aus dem Holster zücken und tatsächlich eine Standmessung machen, die ja nicht besonders aufwändig ist, siehe S. (12) 14:
http://www.kba.de/Abt3_neu/KraftfahrzeugStatistiken/Verzeichnisse/Emiss_2003_int.pdf
Nebenbei: Unser DSG muß doch tatsächlich ein klitzekleines bisschen leisser sein ...
Woanders stand auch, dass man innerhalb von 6KM Umkreis sogar zu einer Messtelle geordert werden kann.
Dann hab ich zum Thema "Porsche Sound" diesen §/EG-Richtlinien-Mix gefunden:
http://www.autofrei.de/docs/aktuell/laerm/Laerm-Zusatzinfos.pdf
Erst könnte man meinen, es gäbe keine eindeutige rechtliche Grundlage, solange man den letzten Satz nicht gelesen hat:
Na prima.In jedem Fall können auch „die Verwaltungsbehörden” den Betrieb eines unvorschriftmäßigen Fahrzeuges untersagen.
§ 17 StVZO (1)
Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig, so kann die Verwaltungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen und nötigenfalls den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken; der Betroffene hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten.
Allerdings heißt es nur „kann”.
Dagegen gibt es beim Erlöschen der Betriebserlaubnis kein wenn und aber.
Wird die Unvorschriftsmäßigkeit festgestellt, ist die Betriebserlaubnis erloschen.
Haben wir nun also eine Gumminummer. Bei
Also muss ich eben im dümmsten Fall wohl mit Stillegung und Knast mit Gulaschsuppe nicht unter 3 Jahren rechnen ...
Haben wir hier in unserem Forum vielleicht Jouristen, die auch was dazu sagen wollen?
Oder schreibt doch einfach mal eure Erfahrungen.
In diesem Sinne - lassen wir's brummen, solange keiner motzt ...