rulu57
Guest
Bei mir im Fahrzeugschein steht Standgeräusch 87 dB (A), Fahrgeräusch 74 dB (A)*schock*
Ist das bei euch auch so???
Ist das bei euch auch so???
Ach, dann ist das dein R den ich immer hör!!! *lol*Randall Flagg schrieb:Bei mir steht bei Standgeräusch 880 (!!!) *schock* und bei Fahrgeräusch 75
Randall Flagg schrieb:Bei mir steht bei Standgeräusch 880 (!!!) *schock* und bei Fahrgeräusch 75
SunnyR32 schrieb:Ach, dann ist das dein R den ich immer hör!!! *lol*
Bei 880 db Standgeräusch hört man dich ja aus 200km entfernung! *buck*
Es wird unterschieden zwischen Fahrgeräusch und Standgeräusch. Beide Werte sind aus dem Fz.-Schein ersichtlich. Das Fahrgeräusch ist der eigentlich maßgebliche Geräuschwert für die Zulassung eines Fahrzeugs zum Straßenverkehr. Gemessen wird in Dezibel (A). Da allerdings für eine nachträgliche Kontrolle, wie etwa bei einer Verkehrskontrolle, eine Fahrgeräuschmessung zu aufwändig wäre, wird als "Hilfsgröße" das Standgeräusch herangezogen
Aus dem ermittelten Standgeräusch können Rückschlüsse auf das Fahrgeräusch gezogen werden, d.h. eine Überschreitung des Standgeräuschs um x Db(A) dient als Basis für die Annahme, dass auch der Fahrgeräuschwert überschritten wurde.
Randall Flagg schrieb:Das beim Standgeräusch höhere Werte stehen liegt dann am Messverfahren.
R32Carsten1979 schrieb:Die DSG haben 87 db drinstehen die Schalter 88db
Bei mir wurden mit der BBK Anlage mal ca 92 db gemessen...was noch in der Toleranz wäre !
Durchführung einer Standgeräusch- oder Nahfeld-Geräuschmessung:
Die Geräuschmessung muss auf einer ausreichend großen, vorzugsweise asphaltierten Fläche stattfinden. In unmittelbarer Nähe zum Messpunkt dürfen sich keine Gebäude, Mauern, Fahrzeuge oder andere geräuschreflektierende Gegenstände befinden.
Zunächst ist das Umgebungsgeräusch festzustellen. Ist die Differenz zwischen Umgebungsgeräusch und späterer Nahfeldmessung kleiner als 10 dB(A), ist die Messung ungültig.
Zur eigentlichen Messung muss das Messgerät in einem Abstand von 50 cm und in einem Winkel von 45° hinter die Schalldämpfermündung gehalten werden. Bei Motorrädern mit einer Nenndrehzahl von mehr als 5000/min erfolgt die Messung bei halber Nenndrehzahl.
Es werden drei aufeinanderfolgende Messungen durchgeführt, wobei der lauteste Messwert maßgeblich ist. Der so ermittelte Standgeräuschwert darf max. 5 dB(A) über dem im Fz.-Schein angegebenen Wert liegen, ansonsten ist ein Verstoß gegen die Geräschbestimmungen gegeben.
Unmaßgeblich dabei ist zunächst, aus welchem Grund das Fahrzeug zu laut ist.
Laut § 49(4) StVZO ist der Führer eines Kraftfahrzeuges auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen, wenn Anlaß zu der Annahme bestehlt, das Fahrzeug entspreche nicht den Bestimmungen der StVZO.
MADMAX77 schrieb:und ich dachte ich bin der einzigste bei dem das steht. muss also doch micht
rechten dingen zugegangen sein beim schein ausstellen.
bei mir steht nämlich auch 880 db
Randall Flagg schrieb::great:...da hatte wohl einer Wurstfinger !!!
Randall Flagg schrieb:Durfte dann auch kein db mehr sein, gell ?