Golf IV R32 HGP-Biturbo ... nun bin ich auch dabei ! Neu hier....

Diskutiere Golf IV R32 HGP-Biturbo ... nun bin ich auch dabei ! Neu hier.... im Motortuning Forum im Bereich Golf 4 R32; 100% Zustimmung! Für mich gibt es auch noch andere Sachen als nur Autos. Auch wenn ich jetzt ausgegrenzt werde :lol:
  • Golf IV R32 HGP-Biturbo ... nun bin ich auch dabei ! Neu hier.... Beitrag #121
Randall Flagg schrieb:
Wenn man die Kohle für den Umbau hat, sollte man doch auch die Kohle für die VErsicherung haben, oder ? *roll*

Aber ich weiss, es gibt leute die Krazen das Geld z.B. für nen Jaguar zusammen, und können dann nicht die laufenden Kosten zahlen ...*roll* *schock* *noahnung* nenene...:(

100% Zustimmung!

Für mich gibt es auch noch andere Sachen als nur Autos. Auch wenn ich jetzt ausgegrenzt werde :lol:
 
  • Golf IV R32 HGP-Biturbo ... nun bin ich auch dabei ! Neu hier.... Beitrag #122
da haste ja wohl die Arschkarte gezogen.
Da merk ich wieder mal folgendes: Versicherer hat keine Kohle und zahlt dementsprechend bei Schaden wegen einer Lapalie nicht. Man muss der Sachbearbeiter ein Arschloch sein, die haben doch alles in Ihrer Scheiss Akte stehen. Und Tipp bzw Schreibfehler sind menschlich, die können Dir gar nix. Wenn Du mich fragst: Advo Card ist Anwalts Liebling. Piss Dich auf und lass Dir das auf keinen Fall gefallen...:great:
 
  • Golf IV R32 HGP-Biturbo ... nun bin ich auch dabei ! Neu hier.... Beitrag #123
Alex_R32 schrieb:
da haste ja wohl die Arschkarte gezogen.
Da merk ich wieder mal folgendes: Versicherer hat keine Kohle und zahlt dementsprechend bei Schaden wegen einer Lapalie nicht. Man muss der Sachbearbeiter ein Arschloch sein, die haben doch alles in Ihrer Scheiss Akte stehen. Und Tipp bzw Schreibfehler sind menschlich, die können Dir gar nix. Wenn Du mich fragst: Advo Card ist Anwalts Liebling. Piss Dich auf und lass Dir das auf keinen Fall gefallen...:great:

ne ne mach ich net.habs erst mal im guten versucht mit einem brief,wo ich erklärt habe das ich das falsch verstanden habe und sie doch ruhig mal hätten nachfragen können und nicht gleich die zahlung ablehnen.resultat:immer noch kein geld,da falsches kreuz.dann ein schreiben an den vorstand mit dem resultat:kein geld da falsches kreuz und ich würde ja zugeben das ich das kreuz falsch gemacht habe und was ich dann noch will.....bin dann natürlich zum anwalt und seit dem etliche briefe und jetzt habe ich anfang märz bei gericht ein termin mit der hoffnung das der richter das genauso sieht wie ich und nicht wie die versicherung....hoffe es gibt einen gott im himmel....
 
  • Golf IV R32 HGP-Biturbo ... nun bin ich auch dabei ! Neu hier.... Beitrag #124
War ja nicht so gemeint, ich versuch es auch immer erst im Guten, da kommt man meistens am unkompliziertesten ans Ziel. Aber Wenn meine Geduld rum ist dann ist Feierabend, ich lass mir nix mehr auf der Nase rumhüpfen.
 
  • Golf IV R32 HGP-Biturbo ... nun bin ich auch dabei ! Neu hier.... Beitrag #125
hab ich ja auch nicht böse aufgefasst.
 
  • Golf IV R32 HGP-Biturbo ... nun bin ich auch dabei ! Neu hier.... Beitrag #126
  • Golf IV R32 HGP-Biturbo ... nun bin ich auch dabei ! Neu hier.... Beitrag #127
Halte uns mal auf dem Laufenden, aber ich denke da werden die vor Gericht baden gehen. Du hast vielleicht ein Kreuz falsch gemacht, aber denen nix verschwiegen da die das ja eh wußten.
Ich glaube du hast da sehr gute Chancen, da Richter sowas oft auch mit Augen der Kunden sehen.
:great:
 
  • Golf IV R32 HGP-Biturbo ... nun bin ich auch dabei ! Neu hier.... Beitrag #128
SvenB schrieb:
Halte uns mal auf dem Laufenden, aber ich denke da werden die vor Gericht baden gehen. Du hast vielleicht ein Kreuz falsch gemacht, aber denen nix verschwiegen da die das ja eh wußten.
Ich glaube du hast da sehr gute Chancen, da Richter sowas oft auch mit Augen der Kunden sehen.
:great:
wolle ma es doch hoffe,es ghet da immerhin um ca 10000euronen......
werd dann im märz mal berichten
 
  • Golf IV R32 HGP-Biturbo ... nun bin ich auch dabei ! Neu hier.... Beitrag #129
ich drücke dir jedenfalls alle daumen....wäre ein hammer wenn die vers. damit durchkommen sollte..
 
  • Golf IV R32 HGP-Biturbo ... nun bin ich auch dabei ! Neu hier.... Beitrag #130
Soweit mir bekannt ist, wird die Versicherungsgesellschaft nur dann von ihrer Leistungspflicht wegen falscher Angaben des Versicherungsnehmers frei, wenn dieser über die Folgen eindeutig belehrt wurde.

Hier übrigens noch ein Urteil vom OLG, daß sicherlich auch in Deinem Fall zur Anwendung kommen kann:

Zitat:

"Ein Autofahrer meldete seiner Kaskoversicherung den Diebstahl seines Fahrzeuges. Dabei verneinte er fälschlich die Frage des Versicherers nach reparierten Vorschäden. Die Versicherungsgesellschaft verweigerte daher den Ersatz des Fahrzeuges wegen einer schweren Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers.
Dieser konnte im Prozess jedoch darlegen, dass der Vorschaden vor dem Erwerb des Fahrzeuges entstanden war und der Vorbesitzer den Schaden fachmännisch hatte beseitigen lassen. Nach dessen Angaben konnte er daher davon ausgehen, dass der Schaden völlig unerheblich und absolut folgenlos behoben wurde. Danach war für das Gericht nachvollziehbar, dass der Versicherte annahm, der Vorschaden sei sowohl für das Wiederauffinden des Fahrzeuges als auch für die Ermittlung seines Wiederbeschaffungswertes ohne Belang. Im Ergebnis musste die Versicherung den Verlust des Fahrzeuges ausgleichen."

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 17.07.1997, 7 U 62/96, MDR 1998, 100

Ich denke, mit einem nicht vollgekoksten Anwalt sollten Deine Chancen, zu Deinem Recht zu kommen, recht gut stehen:great:
 
  • Golf IV R32 HGP-Biturbo ... nun bin ich auch dabei ! Neu hier.... Beitrag #131
Die Daumen Drück Ich Dir Auch!! lass Dich nicht unterkriegen :great:
 
  • Golf IV R32 HGP-Biturbo ... nun bin ich auch dabei ! Neu hier.... Beitrag #132
DrMav schrieb:
Soweit mir bekannt ist, wird die Versicherungsgesellschaft nur dann von ihrer Leistungspflicht wegen falscher Angaben des Versicherungsnehmers frei, wenn dieser über die Folgen eindeutig belehrt wurde.

Hier übrigens noch ein Urteil vom OLG, daß sicherlich auch in Deinem Fall zur Anwendung kommen kann:

Zitat:

"Ein Autofahrer meldete seiner Kaskoversicherung den Diebstahl seines Fahrzeuges. Dabei verneinte er fälschlich die Frage des Versicherers nach reparierten Vorschäden. Die Versicherungsgesellschaft verweigerte daher den Ersatz des Fahrzeuges wegen einer schweren Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers.
Dieser konnte im Prozess jedoch darlegen, dass der Vorschaden vor dem Erwerb des Fahrzeuges entstanden war und der Vorbesitzer den Schaden fachmännisch hatte beseitigen lassen. Nach dessen Angaben konnte er daher davon ausgehen, dass der Schaden völlig unerheblich und absolut folgenlos behoben wurde. Danach war für das Gericht nachvollziehbar, dass der Versicherte annahm, der Vorschaden sei sowohl für das Wiederauffinden des Fahrzeuges als auch für die Ermittlung seines Wiederbeschaffungswertes ohne Belang. Im Ergebnis musste die Versicherung den Verlust des Fahrzeuges ausgleichen."

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 17.07.1997, 7 U 62/96, MDR 1998, 100

Ich denke, mit einem nicht vollgekoksten Anwalt sollten Deine Chancen, zu Deinem Recht zu kommen, recht gut stehen:great:

das mit der Obliegenheitsverletzung haben die mir auch vorgeworfen.danke für den bericht.habe zwei so ähnliche wie deiner bei meinem anwalt abgegeben,da hat sogar einer absichtlich ein falsches kreuz gesetzt und trotzdem vor gericht recht bekommen,weil der richter meinte,das die versicherung bei unklarheiten erst mal nachfragen müsse und nicht gleich die zahlung ablehnen dürfe...
danke an euch fürs daumen drücken
 
  • Golf IV R32 HGP-Biturbo ... nun bin ich auch dabei ! Neu hier.... Beitrag #133
Ich find das von der Versicherung unglaublich! 8-( 8-(

Ich glaub aber an die Gerechtigkeit und daher wirst du dein Geld schon bekommen. :great:
 
  • Golf IV R32 HGP-Biturbo ... nun bin ich auch dabei ! Neu hier.... Beitrag #134
Benji schrieb:
Ich find das von der Versicherung unglaublich! 8-( 8-(

Ich glaub aber an die Gerechtigkeit und daher wirst du dein Geld schon bekommen. :great:
recht haben und recht bekommen in deutschland sind zwei paar verschiedene schuhe........leider
 
  • Golf IV R32 HGP-Biturbo ... nun bin ich auch dabei ! Neu hier.... Beitrag #135
Wieder zurück zum Bi-Turbo

Welches Fahrwerk hast Du denn drin?
 
  • Golf IV R32 HGP-Biturbo ... nun bin ich auch dabei ! Neu hier.... Beitrag #136
Es ist ein speziell abgestimmtes KW-Gewindefahrwerk verbaut worden.
Porsche Chayenne 360er Bremsanlage vorne un 315er hinten.
geänderte Getriebeübersetzung, Eibach Stabis u.s.w.
 
  • Golf IV R32 HGP-Biturbo ... nun bin ich auch dabei ! Neu hier.... Beitrag #137
mein VR6 bekommt nächstes Jahr auch ne Zwangsbeatmung verpasst, Tendiere zwischen 350 und 400PS werd da aber aller Vorraussicht nach ein 50er Koni Gelb verbauen obwohl ich immer noch schwanke zu nem KW Variante 2 oder 3
 
  • Golf IV R32 HGP-Biturbo ... nun bin ich auch dabei ! Neu hier.... Beitrag #138
So eine sch... Versicherung würde ich sofort kündigen 8-(
 
  • Golf IV R32 HGP-Biturbo ... nun bin ich auch dabei ! Neu hier.... Beitrag #139
ja, aber erst nachdem sie gezahlt hat :)
 
  • Golf IV R32 HGP-Biturbo ... nun bin ich auch dabei ! Neu hier.... Beitrag #140
hallo
ja dann alles gute mit dem ding:great:
frage hast du den umbauen lassen oder ist das der "alte" vom sebastian?? sieht mir ziemlich danach aus



gruss 4 motion
 
Thema:

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