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Diskutiere Und schon fängt der Ärger an 4motion geht nicht im R32 Probleme/Fehler/Defekte Forum im Bereich Golf 4 R32; Der Kaufvertrag wird in der Regel nicht mit dem Händler gemacht, dieser verkauft das Fahrzeug im Auftrag, also für jemand anderen. Und somit gilt...
Und schon fängt der Ärger an 4motion geht nicht Beitrag #21
Der Kaufvertrag wird in der Regel nicht mit dem Händler gemacht, dieser verkauft das Fahrzeug im Auftrag, also für jemand anderen. Und somit gilt hier dann auch keine Gewährleistung, Garantie oder ähnliches.
Oder sehe ich das jetzt falsch *noahnung*
Habe mein voriges Auto auch über einen Händler im Auftrag verkauft.
Und schon fängt der Ärger an 4motion geht nicht Beitrag #22
Der Kaufvertrag wird in der Regel nicht mit dem Händler gemacht, dieser verkauft das Fahrzeug im Auftrag, also für jemand anderen. Und somit gilt hier dann auch keine Gewährleistung, Garantie oder ähnliches.
Oder sehe ich das jetzt falsch *noahnung*
Habe mein voriges Auto auch über einen Händler im Auftrag verkauft.
Der einzigste unterschied zwischen Privat und Händler ist, dass ein Händler die Gewährleistung NICHT ausschliessen kann
Eine Privatperson kann das aber!
Wenn aber dies nich im Vertrag steht so gibt auch eine Privatperson automatisch eine Gewährleistung
Generell würde ich die Finger von Autos lassen die im Auftrag verkauft werden!
Und schon fängt der Ärger an 4motion geht nicht Beitrag #23
Freaky-Andi
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Ist nicht ganz richtig, auch ein privatmann kann sich nicht von der Gewährleistungspflicht befreien. Du hast nur das problem das du dem Verkäufer nachweisen musst das der mängel bei Fahrzeugübergabe schon vorhanden war ud das wird schwer .
Und schon fängt der Ärger an 4motion geht nicht Beitrag #24
Ist nicht ganz richtig, auch ein privatmann kann sich nicht von der Gewährleistungspflicht befreien. Du hast nur das problem das du dem Verkäufer nachweisen musst das der mängel bei Fahrzeugübergabe schon vorhanden war ud das wird schwer .
Was du meinst is das der Verkäufer dem Käufer einen Mangel verschweigt
Das ist aber etwas anderes
Und schon fängt der Ärger an 4motion geht nicht Beitrag #25
Freaky-Andi
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nee stimmt nicht weil es kann ja auch mängel geben die der verkäufer verschweigt weil er nicht kennt . Ich hatte gerade erst ne verhandlung wegen sowas , glaub mir kein privatverkäufer kann sich von gewährleistung befreien . Auch bei ebay kann einer tausend mal reinschreiben ausschluss jeglicher garantie ung GWL aber vor gericht ist das egal .
Und schon fängt der Ärger an 4motion geht nicht Beitrag #26
.:r-line
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Mich rief Anfang des Jahres der Käufer von meinem GTI an und sagte,dass er Wasser in der Ersatzreifenmudel fand. Ursache: beide Dichtungen von den Rüllis waren defekt. Er wollte auch das ich sie bezahle,aber konnte es nicht nachweisen,dass es vor dem Kauf schon so war. Er musste am Ende alles selber zahlen! Soviel dazu.
Sachen nachzuweisen ist verdammt schwer. Vorallem weil meist Verschleißteile kaputt gehen und das nachzuweisen,dass es beim Kauf nicht aufgezeigt wurde,ist mehr als schwer.
Und schon fängt der Ärger an 4motion geht nicht Beitrag #27
Freaky-Andi
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ja das sag ich ja aber wenn er was nachweisen kann wirds schwierig für den verkäufer .
Und schon fängt der Ärger an 4motion geht nicht Beitrag #28
nee stimmt nicht weil es kann ja auch mängel geben die der verkäufer verschweigt weil er nicht kennt . Ich hatte gerade erst ne verhandlung wegen sowas , glaub mir kein privatverkäufer kann sich von gewährleistung befreien . Auch bei ebay kann einer tausend mal reinschreiben ausschluss jeglicher garantie ung GWL aber vor gericht ist das egal .
Eine Beschränkung der Mängelansprüche ist auch gemäß § 437 BGB grundsätzlich möglich. Hier ist geregelt, dass der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften haftet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. Das heißt, dass die Parteien vom Gesetz abweichende Vereinbarungen treffen dürfen.
Und schon fängt der Ärger an 4motion geht nicht Beitrag #31
Marc786
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Der Kaufvertrag wurde mit dem Händler gemacht dem seine Adresse steht im Kaufvertrag.
Und im Kaufvertrag hat er handschriftlich wohl eher schon ausversehen unter dem Feld sondvereinbarung geschrieben "1 Jahr Gewährleistung".
Das ganze geht jetzt zunächst zum Anwalt der soll halt gucken.
Wenn nix geht wirds selber repariert.
Muss mal gucken der Verbraucht auch soviel obs von meinem Fahrstil kommt.......
Bin nur froh wenn später die Karre ok ist.
Und schon fängt der Ärger an 4motion geht nicht Beitrag #32
Aus Versehen *lol* Laut Gesetz besteht bei Gebrauchtwagenkäufen vom Händler eine zweijährige Sachmängelhaftung. Diese kann der Händler aber auf ein Jahr verkürzen - nichts anderes ist hier geschehen ...
Und schon fängt der Ärger an 4motion geht nicht Beitrag #33