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Guest
Als ich die Endrohre von der Garage Montieren liess, hiess es das es kein Beiblätt gäbe und die Rohre nicht eintragspflichtig sind.
Seither kam ich schon in etwa vier Polizeikontrollen. Schlussendlich hiess es aber immer es sei oke und ich könne weiter fahren.
Doch dann, eines Tages, da kamen die Zürcher. Auf der Autobahn winkte mich eine Zivile Streife raus (blauer BWM ZH 485 XXX). Diese bemängelten die Endrohre und gaben mir eine Frist bis zum 1. Nov. 2008, um die Rohre bis dahin beim StVA zu prüfen lassen.
Nun war ich heute da und was meinen die. Endrohre unzulässig, also abmontieren. Aber das kann unmöglich sein. Ich versuch jetzt über die Garage ein Beiblatt auf zu treiben. Denn diese Endrohre sind sehr verbreitet da muss es doch was geben?
Hat jemand von euch etwas im Bezug auf die Remus Endrohre??
Seither kam ich schon in etwa vier Polizeikontrollen. Schlussendlich hiess es aber immer es sei oke und ich könne weiter fahren.
Doch dann, eines Tages, da kamen die Zürcher. Auf der Autobahn winkte mich eine Zivile Streife raus (blauer BWM ZH 485 XXX). Diese bemängelten die Endrohre und gaben mir eine Frist bis zum 1. Nov. 2008, um die Rohre bis dahin beim StVA zu prüfen lassen.
Nun war ich heute da und was meinen die. Endrohre unzulässig, also abmontieren. Aber das kann unmöglich sein. Ich versuch jetzt über die Garage ein Beiblatt auf zu treiben. Denn diese Endrohre sind sehr verbreitet da muss es doch was geben?
Hat jemand von euch etwas im Bezug auf die Remus Endrohre??