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<blockquote data-quote="Klaus" data-source="post: 140206" data-attributes="member: 34"><p>Nochwas bei ADAC.de gefunden:</p><p></p><p style="margin-left: 20px">Für Pkw gibt es hierzu keine gesetzlichen Bestimmungen oder Entscheidungen. Lediglich ein älteres Amtsgerichturteil, kommt in dem konkreten Fall zu dem Ergebnis, dass 2 Jahre alte Reifen nicht mehr als Neureifen akzeptiert werden können.</p> <p style="margin-left: 20px"></p> <p style="margin-left: 20px">Die Frage nach dem maximalen Alter von Reifen, die als Neureifen verkauft werden dürfen, wird verständlicherweise von der Reifenbranche und Verbraucherschützern kontrovers beantwortet. Seitens der Reifenhersteller gibt es Orientierungsgrößen, nach denen ein Reifen bei optimaler Lagerung bis zum Alter von 5 Jahren als Neureifen zu gelten haben und längsten bis zum ca. 10. Lebensjahr genutzt werden sollten. Dies ergibt unter ungünstigen Bedingungen eine Nutzungsdauer von maximal 5 Jahren.</p> <p style="margin-left: 20px">Je nach Fahrgewohnheiten und Jahreskilometerleistungen kann eine maximale Nutzungsdauer von 5 Jahren zu gering sein. Deswegen sollte beim Reifenkauf darauf geachtet werden, dass die Neureifen möglichst jung sind. Neben der Nutzungsdauer des Reifens spielt auch die neueste Reifenweiterentwicklung eine Rolle, von der der Käufer nicht profitieren kann, wenn der Reifen älter als ca. 2 Jahre ist. Dem ADAC erscheint deswegen und unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen ein Reifenmaximalalter von 2 Jahren zum Zeitpunkt des Verkaufes als noch angemessen. Nur in einzelnen, wenigen Ausnahmen kann der Neureifen älter sein. Über diesen Umstand ist der Kunde zu informieren, ggf. sind für diese Reifen Nachlässe zu gewähren.</p> <p style="margin-left: 20px">ADAC-Empfehlung: Wegen der nicht einheitlichen Einschätzung der Bedeutung des Reifenalter zum Verkaufszeitpunkt, sollte bei der Auftragserteilung für Kauf und Neumontage von Reifen auf dem Auftragsformular ausdrücklich der Kundenwunsch vermerkt werden, dass die Reifen nicht älter als 2 Jahre sein dürfen. Damit wird eine verbindlicher Vereinbarung zu dem Alter des Neureifens getroffen. Wenn der Reifenhändler darauf verweist, dass selbst 5 Jahre alte Reifen als Neureifen verkauft werden dürfen, sollte eine geplante individuelle Nutzungsdauer der Reifen von 8 Jahren angegeben werden.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Klaus, post: 140206, member: 34"] Nochwas bei ADAC.de gefunden: [INDENT]Für Pkw gibt es hierzu keine gesetzlichen Bestimmungen oder Entscheidungen. Lediglich ein älteres Amtsgerichturteil, kommt in dem konkreten Fall zu dem Ergebnis, dass 2 Jahre alte Reifen nicht mehr als Neureifen akzeptiert werden können. Die Frage nach dem maximalen Alter von Reifen, die als Neureifen verkauft werden dürfen, wird verständlicherweise von der Reifenbranche und Verbraucherschützern kontrovers beantwortet. Seitens der Reifenhersteller gibt es Orientierungsgrößen, nach denen ein Reifen bei optimaler Lagerung bis zum Alter von 5 Jahren als Neureifen zu gelten haben und längsten bis zum ca. 10. Lebensjahr genutzt werden sollten. Dies ergibt unter ungünstigen Bedingungen eine Nutzungsdauer von maximal 5 Jahren. Je nach Fahrgewohnheiten und Jahreskilometerleistungen kann eine maximale Nutzungsdauer von 5 Jahren zu gering sein. Deswegen sollte beim Reifenkauf darauf geachtet werden, dass die Neureifen möglichst jung sind. Neben der Nutzungsdauer des Reifens spielt auch die neueste Reifenweiterentwicklung eine Rolle, von der der Käufer nicht profitieren kann, wenn der Reifen älter als ca. 2 Jahre ist. Dem ADAC erscheint deswegen und unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen ein Reifenmaximalalter von 2 Jahren zum Zeitpunkt des Verkaufes als noch angemessen. Nur in einzelnen, wenigen Ausnahmen kann der Neureifen älter sein. Über diesen Umstand ist der Kunde zu informieren, ggf. sind für diese Reifen Nachlässe zu gewähren. ADAC-Empfehlung: Wegen der nicht einheitlichen Einschätzung der Bedeutung des Reifenalter zum Verkaufszeitpunkt, sollte bei der Auftragserteilung für Kauf und Neumontage von Reifen auf dem Auftragsformular ausdrücklich der Kundenwunsch vermerkt werden, dass die Reifen nicht älter als 2 Jahre sein dürfen. Damit wird eine verbindlicher Vereinbarung zu dem Alter des Neureifens getroffen. Wenn der Reifenhändler darauf verweist, dass selbst 5 Jahre alte Reifen als Neureifen verkauft werden dürfen, sollte eine geplante individuelle Nutzungsdauer der Reifen von 8 Jahren angegeben werden.[/INDENT] [/QUOTE]
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