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Themawechs.: Schlauch ab -> BITTE FOLGEN
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<blockquote data-quote="HD-YX777" data-source="post: 15819" data-attributes="member: 65"><p>Es kann maximal ein Bußgeldverfahren sein. Der Einbau eines Schalters ist nicht strafbar. Übrigens: wenn ich den R32 gebraucht gekauft habe, kann die Veränderung auch vom Vorbesitzer vorgenommen worden sein. Ich als Laie muss doch nicht irgendwelche Schläuche abschrauben und nachsehen, ob Madenschrauben drin sind. Und selbst wenn ich eine solche Schraube finden sollte: woher soll ich denn wissen, dass die da nicht hingehört? Also Leute, macht mal halblang. Bevor die einen verknacken, müssen sie erstmal beweisen, dass der irgendwas am Auto verändert hat. Aus dem Verkehr ziehen kann man ein Fahrzeug aus mehreren Gründen (z. B.): Haftpflicht nicht bezahlt, dto. Steuer, Fahrzeug hat erhebliche sicherheitsrelevante Mängel usw. Bestimmt aber nicht wegen so einer popligen Madenschraube :evil:</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="HD-YX777, post: 15819, member: 65"] Es kann maximal ein Bußgeldverfahren sein. Der Einbau eines Schalters ist nicht strafbar. Übrigens: wenn ich den R32 gebraucht gekauft habe, kann die Veränderung auch vom Vorbesitzer vorgenommen worden sein. Ich als Laie muss doch nicht irgendwelche Schläuche abschrauben und nachsehen, ob Madenschrauben drin sind. Und selbst wenn ich eine solche Schraube finden sollte: woher soll ich denn wissen, dass die da nicht hingehört? Also Leute, macht mal halblang. Bevor die einen verknacken, müssen sie erstmal beweisen, dass der irgendwas am Auto verändert hat. Aus dem Verkehr ziehen kann man ein Fahrzeug aus mehreren Gründen (z. B.): Haftpflicht nicht bezahlt, dto. Steuer, Fahrzeug hat erhebliche sicherheitsrelevante Mängel usw. Bestimmt aber nicht wegen so einer popligen Madenschraube :evil: [/QUOTE]
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