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Täuschung (arglistige?)
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Beitrag
<blockquote data-quote="DeepBlueR32" data-source="post: 185311" data-attributes="member: 2598"><p>Das ist ja schon fast ein Lehrbuch-Fall...</p><p></p><p>Hier erscheinen mir nach deiner Schilderung nicht nur die Prüfungspunkte des arglistigen Verschweigens (---> Täuschung liegt vor, du darfst gemäß §123 BGB vom Vertrag zurücktreten) , sondern auch des strafrechtlichen Betrugs erfüllt. </p><p></p><p>Du beschreibst nicht in welchem Bereich genau (Türen komplett) der Vorschaden liegt, aber du bezeichnest ihn als gravierend. </p><p></p><p>Ein VW Vertragshändler der so arbeitet ist ein ganz schwarzes Schaaf und für den schlechten Ruf verantwortlich der teilweise Vertragswerkstätten anhängt obwohl der Großteil ordentlich arbeitet. </p><p></p><p>Um die Sache mal weiter zu spinnen: Evtl war der Schaden ja so groß dass er sich auf sicherheitsrelevante Karosserieteile erstrecken könnte, deren Crashverhalten bei einem zweiten Aufprall an der gleichen Stelle nicht mehr der vorgeschrieben Crashnorm entspricht?! </p><p>Was wäre gewesen wenn du selber einen schwereren Unfall mit dem R gehabt hättest mit Aufprall an der früheren Unfallstelle? </p><p></p><p>Vielleicht bin ich voreingenommen...Aber m.E. nach solltest du dich nicht mit einem GT als "Schweigegeld" ruhig stellen lassen sondern Anzeige gegen den Betroffenen ( Geschäftsführer?!) erstatten. </p><p>Du würdest vielleicht nicht auf dem schnellen Weg an dein Geld kommen sondern auf dem Rechtsweg ( wir kennen ja alle die Zeiten bis mal ne straf- oder zivilrechtliche Hauptverhandlung angesetzt ist) aber du würdest einer Menge Kunden nach dir die ebenfalls gutgläubig ein KFZ bei besagtem Betrieb erwerben einen großen Gefallen tun wenn du die Sache publik machst und durchkämpfst. </p><p>EIn AH das so arbeitet sollte der Vertragshändlerstatus aberkannt werden- was durchaus auch passieren kann wenn der Mutterkonzern hiervon Wind bekommt und die Fakten in Form eines Gerichtsurteils gesichert sind. </p><p></p><p>Von dem Aspekt nochmal einen Wagen aus besagtem Autohaus zu fahren ganz abgesehen- besteht hier noch eine Vertrauensgrundlage für eine Geschäftspartnerschaft wenn man dich ein Mal reingelegt hat?! </p><p>Lass dir nicht erzählen die Verkäufer hätten das nicht gewusst, das glaubst du doch wohl selber nicht...Was denkst du wessen Werkstatt die Vorschäden denn behoben hat? <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite2" alt=";)" title="Wink ;)" loading="lazy" data-shortname=";)" /></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="DeepBlueR32, post: 185311, member: 2598"] Das ist ja schon fast ein Lehrbuch-Fall... Hier erscheinen mir nach deiner Schilderung nicht nur die Prüfungspunkte des arglistigen Verschweigens (---> Täuschung liegt vor, du darfst gemäß §123 BGB vom Vertrag zurücktreten) , sondern auch des strafrechtlichen Betrugs erfüllt. Du beschreibst nicht in welchem Bereich genau (Türen komplett) der Vorschaden liegt, aber du bezeichnest ihn als gravierend. Ein VW Vertragshändler der so arbeitet ist ein ganz schwarzes Schaaf und für den schlechten Ruf verantwortlich der teilweise Vertragswerkstätten anhängt obwohl der Großteil ordentlich arbeitet. Um die Sache mal weiter zu spinnen: Evtl war der Schaden ja so groß dass er sich auf sicherheitsrelevante Karosserieteile erstrecken könnte, deren Crashverhalten bei einem zweiten Aufprall an der gleichen Stelle nicht mehr der vorgeschrieben Crashnorm entspricht?! Was wäre gewesen wenn du selber einen schwereren Unfall mit dem R gehabt hättest mit Aufprall an der früheren Unfallstelle? Vielleicht bin ich voreingenommen...Aber m.E. nach solltest du dich nicht mit einem GT als "Schweigegeld" ruhig stellen lassen sondern Anzeige gegen den Betroffenen ( Geschäftsführer?!) erstatten. Du würdest vielleicht nicht auf dem schnellen Weg an dein Geld kommen sondern auf dem Rechtsweg ( wir kennen ja alle die Zeiten bis mal ne straf- oder zivilrechtliche Hauptverhandlung angesetzt ist) aber du würdest einer Menge Kunden nach dir die ebenfalls gutgläubig ein KFZ bei besagtem Betrieb erwerben einen großen Gefallen tun wenn du die Sache publik machst und durchkämpfst. EIn AH das so arbeitet sollte der Vertragshändlerstatus aberkannt werden- was durchaus auch passieren kann wenn der Mutterkonzern hiervon Wind bekommt und die Fakten in Form eines Gerichtsurteils gesichert sind. Von dem Aspekt nochmal einen Wagen aus besagtem Autohaus zu fahren ganz abgesehen- besteht hier noch eine Vertrauensgrundlage für eine Geschäftspartnerschaft wenn man dich ein Mal reingelegt hat?! Lass dir nicht erzählen die Verkäufer hätten das nicht gewusst, das glaubst du doch wohl selber nicht...Was denkst du wessen Werkstatt die Vorschäden denn behoben hat? ;) [/QUOTE]
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