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<blockquote data-quote="makki83" data-source="post: 323622" data-attributes="member: 4101"><p>na ja *roll* , aber immerhin haben sie garantie</p><p> </p><p>III. Art und Höhe der Garantieleistung</p><p>1. Erstattungsfähige Lohn- und Materialkosten Im Garantiefall werden die garantiebedingten Lohnkosten gemäß den Arbeitsrichtwerten des Herstellers ersetzt. Basis für die Reparatur garantiepflichtiger Bauteile ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Schadentag. Ersatzteileaufschläge auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers werden nicht ersetzt. Die Lohnkosten werden zu 100 % ersetzt. Ausgehend von der Betriebsleistung des Bauteils im Falle des Schadeneintritts werden folgende Sätze erstattet:<strong>Erstattung der Materialkosten</strong></p><p></p><p>bis 50.000 km </p><p>90 %</p><p>bis 75.000 km</p><p>70 %</p><p>bis 100.000 km</p><p>50 %</p><p>> 100.000 km</p><p>40 %</p><p></p><p>2. Begrenzung der Reparaturhöhe Für Fahrzeuge, deren Erstzulassung zum Zeitpunkt des Schadens nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, ist die Reparaturhöhe im Schadenfall auf 6.500,– Euro pro Schadenfall begrenzt. Für Fahrzeuge, deren Erstzulassung zum Zeitpunkt des Schadens länger als 5 Jahre zurückliegt, ist die Reparaturhöhe im Schadenfall auf 2.000,– Euro pro Schadenfall begrenzt. Für Fahrzeuge, deren Wiederbeschaffungswert unterhalb der jeweiligen Reparaturhöhe zum Zeitpunkt des Eintritts eines garantiepflichtigen Schadens liegt, ist die Höchstentschädigung auf den Wiederbeschaffungswert begrenzt.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="makki83, post: 323622, member: 4101"] na ja *roll* , aber immerhin haben sie garantie III. Art und Höhe der Garantieleistung 1. Erstattungsfähige Lohn- und Materialkosten Im Garantiefall werden die garantiebedingten Lohnkosten gemäß den Arbeitsrichtwerten des Herstellers ersetzt. Basis für die Reparatur garantiepflichtiger Bauteile ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Schadentag. Ersatzteileaufschläge auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers werden nicht ersetzt. Die Lohnkosten werden zu 100 % ersetzt. Ausgehend von der Betriebsleistung des Bauteils im Falle des Schadeneintritts werden folgende Sätze erstattet:[B]Erstattung der Materialkosten[/B] bis 50.000 km 90 % bis 75.000 km 70 % bis 100.000 km 50 % > 100.000 km 40 % 2. Begrenzung der Reparaturhöhe Für Fahrzeuge, deren Erstzulassung zum Zeitpunkt des Schadens nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, ist die Reparaturhöhe im Schadenfall auf 6.500,– Euro pro Schadenfall begrenzt. Für Fahrzeuge, deren Erstzulassung zum Zeitpunkt des Schadens länger als 5 Jahre zurückliegt, ist die Reparaturhöhe im Schadenfall auf 2.000,– Euro pro Schadenfall begrenzt. Für Fahrzeuge, deren Wiederbeschaffungswert unterhalb der jeweiligen Reparaturhöhe zum Zeitpunkt des Eintritts eines garantiepflichtigen Schadens liegt, ist die Höchstentschädigung auf den Wiederbeschaffungswert begrenzt. [/QUOTE]
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