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<blockquote data-quote="Timo245" data-source="post: 112438"><p>Ich finde die ganzen Ansätze eigentlich ein bisschen merkwürdig und frage mich, ob diese Regelung überhaupt möglich ist bzw. Anerkennung findet.</p><p>Prinzipiell ist es so, daß eine Firma ein Auto braucht (sei es im Anlagevermögen oder halt per Leasing) um auch Kosten ansetzen zu können!</p><p></p><p>Da gibt es hier meiner Meinung nach schon ein Problem: Die Firma bezahlt das Auto überhaupt nicht, sondern die Raten trägst Du??</p><p></p><p>Dann wäre es ein Auto, was in Deinem Privatvermögen ist. Somit würde auch die 1% Regelung hinfällig werden, da kein Firmenwagen privat genutzt wird!</p><p>Weiterhin stellt sich die Frage: Darf die Firma einfach so Deine Kosten tragen??</p><p></p><p>Für alle zur Erläuterung: Dass die Steuerlast gemindert wird, soll wohl ein Witz sein.</p><p>1% des Bruttolistenpreises wird zzgl. Umsatzsteuer als <strong>zusätzlicher Arbeitslohn</strong> versteuert (zzgl. 0,03 % vom BLP x Entfernungskilometer; hier: 7)! </p><p>Diese zusätzlichen 0,03% sind dafür da, daß der Arbeitnehmer (Du) weiterhin Deine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in der Steuererklärung ansetzen kannst...</p><p></p><p>Und da hier nunmal der Bruttolohn erhöht wird, ist die Steuerlast eher höher.... höherer Bruttolohn = höhere Einkommensteuer!</p><p></p><p>Viele Grüße</p><p> Timo</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Timo245, post: 112438"] Ich finde die ganzen Ansätze eigentlich ein bisschen merkwürdig und frage mich, ob diese Regelung überhaupt möglich ist bzw. Anerkennung findet. Prinzipiell ist es so, daß eine Firma ein Auto braucht (sei es im Anlagevermögen oder halt per Leasing) um auch Kosten ansetzen zu können! Da gibt es hier meiner Meinung nach schon ein Problem: Die Firma bezahlt das Auto überhaupt nicht, sondern die Raten trägst Du?? Dann wäre es ein Auto, was in Deinem Privatvermögen ist. Somit würde auch die 1% Regelung hinfällig werden, da kein Firmenwagen privat genutzt wird! Weiterhin stellt sich die Frage: Darf die Firma einfach so Deine Kosten tragen?? Für alle zur Erläuterung: Dass die Steuerlast gemindert wird, soll wohl ein Witz sein. 1% des Bruttolistenpreises wird zzgl. Umsatzsteuer als [B]zusätzlicher Arbeitslohn[/B] versteuert (zzgl. 0,03 % vom BLP x Entfernungskilometer; hier: 7)! Diese zusätzlichen 0,03% sind dafür da, daß der Arbeitnehmer (Du) weiterhin Deine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in der Steuererklärung ansetzen kannst... Und da hier nunmal der Bruttolohn erhöht wird, ist die Steuerlast eher höher.... höherer Bruttolohn = höhere Einkommensteuer! Viele Grüße Timo [/QUOTE]
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