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Beitrag
<blockquote data-quote="Hansdampf" data-source="post: 502161" data-attributes="member: 5120"><p>Meine Erfahrungen dazu:</p><p> </p><p>Ausgezahlt werden immer nur Nettobeträge - also ohne Märchensteuer. Ich bin aber nicht sicher, ob die Mietbeträge ausgezahlt werden, wenn man keinen Ersatzwagen nimmt. Der dann gezahlte "Nutzungsausfall" ist imho deutlich niedriger als der Mietwagenpreis.</p><p> </p><p>Mit dem Gutachter ist es kompliziert. Wenn laut Versicherungsbedingungen kein Gutachter von der Versicherung vorgeschrieben ist, dürfte ein amtlich anerkannter (oder vereidigter) Gutachter okay sein. Gegen den kommt die Versicherung nur auf gerichtlichem Weg an und das werden die voraussichtlich nicht machen, weil sie grobe Fehler oder Betrug nachweisen müssten. Einfach bei der Versicherung nachfragen, was denen "genehm" ist.</p><p> </p><p>Haftungsbeschränkung ist normalerweise der Höchstbetrag, den du zahlen musst, wenn dem Mietgegenstand etwas passiert, also du z.B. einen Unfall baust. Lies mal genau, ob nicht etwa die Versicherung mit irgend etwas bis zu diesem Betrag haftet. Könnte theoretisch auch sein - glaube ich aber nicht.</p><p> </p><p>Hört sich jedenfalls alles ganz gut an. Meiner Meinung nach ist alles im grünen Bereich :great:</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Hansdampf, post: 502161, member: 5120"] Meine Erfahrungen dazu: Ausgezahlt werden immer nur Nettobeträge - also ohne Märchensteuer. Ich bin aber nicht sicher, ob die Mietbeträge ausgezahlt werden, wenn man keinen Ersatzwagen nimmt. Der dann gezahlte "Nutzungsausfall" ist imho deutlich niedriger als der Mietwagenpreis. Mit dem Gutachter ist es kompliziert. Wenn laut Versicherungsbedingungen kein Gutachter von der Versicherung vorgeschrieben ist, dürfte ein amtlich anerkannter (oder vereidigter) Gutachter okay sein. Gegen den kommt die Versicherung nur auf gerichtlichem Weg an und das werden die voraussichtlich nicht machen, weil sie grobe Fehler oder Betrug nachweisen müssten. Einfach bei der Versicherung nachfragen, was denen "genehm" ist. Haftungsbeschränkung ist normalerweise der Höchstbetrag, den du zahlen musst, wenn dem Mietgegenstand etwas passiert, also du z.B. einen Unfall baust. Lies mal genau, ob nicht etwa die Versicherung mit irgend etwas bis zu diesem Betrag haftet. Könnte theoretisch auch sein - glaube ich aber nicht. Hört sich jedenfalls alles ganz gut an. Meiner Meinung nach ist alles im grünen Bereich :great: [/QUOTE]
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