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<blockquote data-quote="dsg-driver" data-source="post: 456783" data-attributes="member: 5109"><p>also ich hab heut nochmal mit meiner prüfstelle telefoniert und die haben mir folgendes gesagt:</p><p>sollte mein golf also orig. unter 11cm bodenfreiheit haben so ist das eu-genehmigt auch ok...wird jetzt eine fahrwerksänderung vorgenommen so entspricht mein golf nun nicht mehr der eu-genehmigten vorlage und es ist somit nationales recht gültig --> 11cm mindestbodenfreiheit auf alle feststehenden teile (dazu gehört auch die motorabdeckung seitlich beim .:r, welche bei meinem nun der tiefste punkt ist...ohne dieser würde man 1,5cm ca. gewinnen, problem ist nur, dass das vorhandensein dieser ebenfalls geprüft wird :-/)</p><p>fakt ist also, in Ö wirst du bestraft, wenn du dir eine verbesserung fürs fahrverhalten schaffst...genial...</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="dsg-driver, post: 456783, member: 5109"] also ich hab heut nochmal mit meiner prüfstelle telefoniert und die haben mir folgendes gesagt: sollte mein golf also orig. unter 11cm bodenfreiheit haben so ist das eu-genehmigt auch ok...wird jetzt eine fahrwerksänderung vorgenommen so entspricht mein golf nun nicht mehr der eu-genehmigten vorlage und es ist somit nationales recht gültig --> 11cm mindestbodenfreiheit auf alle feststehenden teile (dazu gehört auch die motorabdeckung seitlich beim .:r, welche bei meinem nun der tiefste punkt ist...ohne dieser würde man 1,5cm ca. gewinnen, problem ist nur, dass das vorhandensein dieser ebenfalls geprüft wird :-/) fakt ist also, in Ö wirst du bestraft, wenn du dir eine verbesserung fürs fahrverhalten schaffst...genial... [/QUOTE]
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