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Normales gegen 125er Kennzeichen tauschen...US Style! Meinungen......
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<blockquote data-quote="HL-NK 1" data-source="post: 470826" data-attributes="member: 1772"><p><span style="font-size: 12px">... </span><span style="font-size: 15px">Folgeänderung:</span></p><p><span style="font-size: 15px">In § 47 Absatz 1 Nummer 1 ist dieAngabe "und Anlage 2 Nummer 2 Satz 2 und 3" zu streichen.</span></p><p><span style="font-size: 12px">Begründung:</span></p><p><span style="font-size: 12px">Zwei-und dreistellige Erkennungsnummern dürfen derzeit nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Eine Beibehaltung dieser restriktiven Regelung ist durch die Einführung verkleinerter Kraftradkennzeichen nicht mehr erforderlich. Die Aufhebung dieser Bestimmung entspricht auch dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, bei der Zulassung ihres Fahrzeugs eine möglichst kurze Erkennungsnummer zugeteilt zu bekommen. </span></p><p> </p><p><span style="font-size: 12px">Beschluss vom Bundesrat vom 17. Juni 2011. Änderung betrifft die FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung)</span></p><p> </p><p><span style="font-size: 12px">Von April bis Juni waren die kurzen Kombinationen komplett gesperrt, seit Juni sollten diese überall wieder erhältlich sein, wenn eine Zulassungsstelle dieses verweigert, verstößt sie eigentlich gegen ein Gesetz!!!</span></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="HL-NK 1, post: 470826, member: 1772"] [SIZE=3]... [/SIZE][SIZE=4]Folgeänderung:[/SIZE] [SIZE=4]In § 47 Absatz 1 Nummer 1 ist dieAngabe "und Anlage 2 Nummer 2 Satz 2 und 3" zu streichen.[/SIZE] [SIZE=3]Begründung:[/SIZE] [SIZE=3]Zwei-und dreistellige Erkennungsnummern dürfen derzeit nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Eine Beibehaltung dieser restriktiven Regelung ist durch die Einführung verkleinerter Kraftradkennzeichen nicht mehr erforderlich. Die Aufhebung dieser Bestimmung entspricht auch dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, bei der Zulassung ihres Fahrzeugs eine möglichst kurze Erkennungsnummer zugeteilt zu bekommen. [/SIZE] [SIZE=3]Beschluss vom Bundesrat vom 17. Juni 2011. Änderung betrifft die FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung)[/SIZE] [SIZE=3][/SIZE] [SIZE=3]Von April bis Juni waren die kurzen Kombinationen komplett gesperrt, seit Juni sollten diese überall wieder erhältlich sein, wenn eine Zulassungsstelle dieses verweigert, verstößt sie eigentlich gegen ein Gesetz!!![/SIZE] [/QUOTE]
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