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Golf 5 R32
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Neuen R bei Probefahrt gecrasht
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<blockquote data-quote="holgeR32" data-source="post: 59023" data-attributes="member: 1335"><p>Dann zieht Euch das mal rein:</p><p><strong>Leserfrage der Woche "Die Welt"</strong></p><p> </p><p>von Nando Sommerfeldt</p><p>"Was passiert wenn ich als Autokäufer bei der Probefahrt einen Unfall baue? Wer muß zahlen?" </p><p> </p><p><strong>Lars Gondel</strong>, Hamburg </p><p> </p><p>Schäden, die ein Kaufinteressent während einer Probefahrt anderen Personen oder Fahrzeugen zufügt, werden von der Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters übernommen. So weit so gut. Schwieriger ist die Antwort auf die Frage: Wie ist es, wenn dabei auch das Kaufobjekt etwas abbekommt? </p><p> </p><p>Wer beim gewerblichen Händler einen Neu- oder Gebrauchtwagen kauft, darf grundsätzlich davon ausgehen, daß das Fahrzeug vollkaskoversichert ist. Es kann jedoch nicht schaden, vor Beginn der Probefahrt nachzufragen, wie hoch die Selbstbeteiligung ist und wer diese im Schadensfall übernehmen muß. Bisher gibt es keine gerichtlichen Entscheidungen, ob sich der stillschweigende Haftungsausschluß, den die Gerichte beim Kauf vom Händler zugunsten des Probefahrers annehmen, auch auf die Selbstbeteiligung bezieht.</p><p> </p><p>Also, es gibt noch keine Gerichtsentscheidungen. Der Händler hat ausdrücklich auf die Selbstbeteiligung hingewiesen und das wurde auch von meiner Frau unterschrieben. Dadurch ein rechtswirksamer Vertrag.</p><p> </p><p>Ich halte Euch auf dem Laufenden.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="holgeR32, post: 59023, member: 1335"] Dann zieht Euch das mal rein: [B]Leserfrage der Woche "Die Welt"[/B] von Nando Sommerfeldt "Was passiert wenn ich als Autokäufer bei der Probefahrt einen Unfall baue? Wer muß zahlen?" [B]Lars Gondel[/B], Hamburg Schäden, die ein Kaufinteressent während einer Probefahrt anderen Personen oder Fahrzeugen zufügt, werden von der Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters übernommen. So weit so gut. Schwieriger ist die Antwort auf die Frage: Wie ist es, wenn dabei auch das Kaufobjekt etwas abbekommt? Wer beim gewerblichen Händler einen Neu- oder Gebrauchtwagen kauft, darf grundsätzlich davon ausgehen, daß das Fahrzeug vollkaskoversichert ist. Es kann jedoch nicht schaden, vor Beginn der Probefahrt nachzufragen, wie hoch die Selbstbeteiligung ist und wer diese im Schadensfall übernehmen muß. Bisher gibt es keine gerichtlichen Entscheidungen, ob sich der stillschweigende Haftungsausschluß, den die Gerichte beim Kauf vom Händler zugunsten des Probefahrers annehmen, auch auf die Selbstbeteiligung bezieht. Also, es gibt noch keine Gerichtsentscheidungen. Der Händler hat ausdrücklich auf die Selbstbeteiligung hingewiesen und das wurde auch von meiner Frau unterschrieben. Dadurch ein rechtswirksamer Vertrag. Ich halte Euch auf dem Laufenden. [/QUOTE]
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