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Golf 5 R32
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Neuen R bei Probefahrt gecrasht
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<blockquote data-quote="editione_one" data-source="post: 58832" data-attributes="member: 160"><p><strong>Golf V R32 bei Probefahrt = Unfall</strong></p><p></p><p>Kein Personenschaden = Glücklich sein!</p><p>Blechschaden kann ersetzt werden.</p><p></p><p>Hoffentlich kommt nicht noch ne Anzeige wegen Körperverletzung vom Vordermann wegen Schleudertrauma?Dann folgt nämlich eine Gerichtsverhandlung mit Staatsanwaltschaft.</p><p></p><p></p><p>Es gilt bei uns immer noch die Regel : Immer bremsbereit sein , um niemanden zu gefärden.</p><p>Wenn das in Österreich anders ist , eventuell super.</p><p></p><p>Schlechte Nachweismöglichkeit, nur wenn Zeugen diese unnötige Vollbremmsung bezeugen , vielleicht eine Möglichkeit , über die Versicherung eine Teilschuld von 25 % vom Vordermann zurück zu fordern.</p><p></p><p>Der Unfall wurde hoffentlich von der Polizei aufgenommen , wegen Protokoll und so.</p><p></p><p>Ist ja bekannt , dass wenn ich mich im Straßenverkehr beteilige , ich immer ein Eigenrisiko von mindestens 25% eingehe.</p><p></p><p>Drücke die Daumen auf die kulante Regelung eures Händlers und desen Versicherung.</p><p></p><p>Dann beim 2 . Veruch ,unfallfrei, viel Spaß.</p><p></p><p>Vorher die SB klären ! Steht auch meistens im Kleingedruckten des Vertrags.</p><p></p><p>Trotdem einen schönen Abend noch.</p><p></p><p>Grüße aus Stuttgart</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="editione_one, post: 58832, member: 160"] [b]Golf V R32 bei Probefahrt = Unfall[/b] Kein Personenschaden = Glücklich sein! Blechschaden kann ersetzt werden. Hoffentlich kommt nicht noch ne Anzeige wegen Körperverletzung vom Vordermann wegen Schleudertrauma?Dann folgt nämlich eine Gerichtsverhandlung mit Staatsanwaltschaft. Es gilt bei uns immer noch die Regel : Immer bremsbereit sein , um niemanden zu gefärden. Wenn das in Österreich anders ist , eventuell super. Schlechte Nachweismöglichkeit, nur wenn Zeugen diese unnötige Vollbremmsung bezeugen , vielleicht eine Möglichkeit , über die Versicherung eine Teilschuld von 25 % vom Vordermann zurück zu fordern. Der Unfall wurde hoffentlich von der Polizei aufgenommen , wegen Protokoll und so. Ist ja bekannt , dass wenn ich mich im Straßenverkehr beteilige , ich immer ein Eigenrisiko von mindestens 25% eingehe. Drücke die Daumen auf die kulante Regelung eures Händlers und desen Versicherung. Dann beim 2 . Veruch ,unfallfrei, viel Spaß. Vorher die SB klären ! Steht auch meistens im Kleingedruckten des Vertrags. Trotdem einen schönen Abend noch. Grüße aus Stuttgart [/QUOTE]
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