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Gasanlage Nachrüsten,das ist heute die Frage
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Beitrag
<blockquote data-quote="7ieben" data-source="post: 15470"><p>folgendes habe ich im i-net gefunden:</p><p></p><p><span style="color: darkblue">Die Gaswirtschaft setzt derzeit verstärkt auf das Erdgasauto. Trotz der vom Staat geschenkten Steuervorteile kommen Erdgasautos nur für Vielfahrer in den Bereich der Wirtschaftlichkeit. </span></p><p><span style="color: darkblue">Zwar haben die Erdgasautos geringere Emissionen. Bezüglich des Ressourcenverbrauchs ergibt der Wechsel von Öl auf Gas jedoch keine Verbesserung.</span></p><p><span style="color: darkblue">Im Gegenteil: Die EnergIEAusnutzung ist bei den Erdgasfahrzeugen deutlich geringer.</span></p><p><span style="color: darkblue"></span></p><p><span style="color: darkblue">Das dünne Tankstellennetz und das eingeschränkte Platzangebot im Erdgasauto führen dazu, dass sich in Deutschland die Käufer zurückhalten. Auch für Busse ist der Erdgasantrieb nicht geeignet. </span></p><p><span style="color: darkblue">Bei gleichniedrigen Emissionen hat der Diesel einen deutlichen Kostenvorsprung vor dem Erdgasantrieb, rechnet der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen vor.</span></p><p></p><p>wie sieht es denn mit der überlegung bzgl. vorschriften durch den gesetzgeber aus?</p><p></p><p>- befahren von parkhäusern und tiefgaragen ? das gas sinkt ja nach unten und nicht wie bei herkömmlichen fahrzeugen wo die emission nach oben ziehen ... ist das noch gestattet solche einrichtungen zu nutzen ?</p><p></p><p>im i-net gefunden:</p><p></p><p><span style="color: darkblue">In Tief -und Sammelgaragen findet man vereinzelt immer noch Hinweise wie "Einstellverbot von Gasfahrzeugen". Bezogen auf Erdgasfahrzeuge wurde dies in der sogenannten "Garagenverordnung" der Bundesländer (GAV = Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen) bereits aufgehoben.</span></p><p><span style="color: darkblue">Unabhängig davon stellt das "Hausrecht" jedoch jedem Garagenbesitzer bzw. -betreiber frei, welchen Fahrzeugen er Einfahrt gewährt und welchen nicht (ggf. sollte man hier auf die Neufassung der "Garagenverordnung" hinweisen)</span></p><p><span style="color: darkblue"></span></p><p></p><p>- ist es richtig, dass aufgrund der neuen branbestimmungen lediglicch ein tank von 50 liter im pkw verbaut werden darf? wenn ja würde diesse ein weitere kilometereinbuße bedeuten </p><p></p><p>zudem muss man sich vor augen führen, dass gas nur vca. die hälfte des brennwertes von bezin hat... ich denke dadurch kommt die rechnung von 700 km leider nicht ganz hin...</p><p></p><p>aber wie ich bereits schon geschrieben habe wär für mich ein ausschlaggebender faktor die fehlende garntie durch vw... denn selbst wenn zb. dein sitz aufreist (etc.) bekommst du seitens vw keinerlei garantie und kannst keinen ansprüche diesbezüglich geltend machen :? </p><p></p><p>zudem muss man mit den kosten durch instandhaltung und reparaturen einer solchen anlage kalkulieren. gibt es diesbezüglich langzeitstudien über haltbarkeit und wartungsintervalle...?</p><p></p><p>noch etwas zur wirtschaftlichkeit vom adac</p><p></p><p><span style="color: darkblue">Rechnen Sie mit spitzem Bleistift: Ein Neuwagenkauf oder eine Nachrüstung ist nicht in jedem Fall wirtschaftlich, auch wenn der Preis für Erdgas bis zum Jahr 2020 nur mit einem reduzierten Mineralöl-Steuersatz belegt wird. </span></p><p><span style="color: darkblue">Nicht außer Acht lassen sollte man die Mehrkosten für die alle 3-5 Jahre wiederkehrenden Sicherheitsprüfungen der Erdgasanlage (ca. 200 bis 300 €).</span></p><p><span style="color: darkblue">Entsprechend einem Vergleich der Verbrauchswerte Benzin / Erdgas, ausgehend von einem Preis pro Liter Super von 1,10 € und einem Preis pro Kilogramm Erdgas von 0,65 €, liegen die Kraftstoffkosten bei Erdgas um mehr als 50% niedriger. 1 kg Erdgas entspricht im übrigen ca. 1,5 l Benzin. Nach welcher Fahrtleistung sich die Umrüstkosten bezahlt machen, lässt sich anhand folgender Formel errechnen:</span></p><p><span style="color: darkblue"></span></p><p><span style="color: darkblue"><a href="http://www.adac.de/Auto_Motorrad/Kraftstoffe_Umwelt/Alternative_Kraftstoffe/Erdgas/default.asp?ComponentID=67341&SourcePageID=10119%230&TL=2" target="_blank">link zur formel</a></span></p><p><span style="color: darkblue"></span></p><p><span style="color: darkblue">Nach diesem Schema ergeben sich beim Multipla "Bipower" ca. 40.000 km, bei einem für ca. 4.500 € umgerüsteten Mittelklasse-Pkw (z.B. VW Golf) mehr als 80.000 km bis zur Amortisation.</span></p><p></p><p>ist echt ein interessantes theme .. gerade für mich vielfahrer, jedoch würden mich allein die oben aufgeführten aspekte davon abhalten...</p><p></p><p>@ robert überleg dir das besser gut :wink:</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="7ieben, post: 15470"] folgendes habe ich im i-net gefunden: [color=darkblue]Die Gaswirtschaft setzt derzeit verstärkt auf das Erdgasauto. Trotz der vom Staat geschenkten Steuervorteile kommen Erdgasautos nur für Vielfahrer in den Bereich der Wirtschaftlichkeit. Zwar haben die Erdgasautos geringere Emissionen. Bezüglich des Ressourcenverbrauchs ergibt der Wechsel von Öl auf Gas jedoch keine Verbesserung. Im Gegenteil: Die EnergIEAusnutzung ist bei den Erdgasfahrzeugen deutlich geringer. Das dünne Tankstellennetz und das eingeschränkte Platzangebot im Erdgasauto führen dazu, dass sich in Deutschland die Käufer zurückhalten. Auch für Busse ist der Erdgasantrieb nicht geeignet. Bei gleichniedrigen Emissionen hat der Diesel einen deutlichen Kostenvorsprung vor dem Erdgasantrieb, rechnet der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen vor.[/color] wie sieht es denn mit der überlegung bzgl. vorschriften durch den gesetzgeber aus? - befahren von parkhäusern und tiefgaragen ? das gas sinkt ja nach unten und nicht wie bei herkömmlichen fahrzeugen wo die emission nach oben ziehen ... ist das noch gestattet solche einrichtungen zu nutzen ? im i-net gefunden: [color=darkblue]In Tief -und Sammelgaragen findet man vereinzelt immer noch Hinweise wie "Einstellverbot von Gasfahrzeugen". Bezogen auf Erdgasfahrzeuge wurde dies in der sogenannten "Garagenverordnung" der Bundesländer (GAV = Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen) bereits aufgehoben. Unabhängig davon stellt das "Hausrecht" jedoch jedem Garagenbesitzer bzw. -betreiber frei, welchen Fahrzeugen er Einfahrt gewährt und welchen nicht (ggf. sollte man hier auf die Neufassung der "Garagenverordnung" hinweisen) [/color] - ist es richtig, dass aufgrund der neuen branbestimmungen lediglicch ein tank von 50 liter im pkw verbaut werden darf? wenn ja würde diesse ein weitere kilometereinbuße bedeuten zudem muss man sich vor augen führen, dass gas nur vca. die hälfte des brennwertes von bezin hat... ich denke dadurch kommt die rechnung von 700 km leider nicht ganz hin... aber wie ich bereits schon geschrieben habe wär für mich ein ausschlaggebender faktor die fehlende garntie durch vw... denn selbst wenn zb. dein sitz aufreist (etc.) bekommst du seitens vw keinerlei garantie und kannst keinen ansprüche diesbezüglich geltend machen :? zudem muss man mit den kosten durch instandhaltung und reparaturen einer solchen anlage kalkulieren. gibt es diesbezüglich langzeitstudien über haltbarkeit und wartungsintervalle...? noch etwas zur wirtschaftlichkeit vom adac [color=darkblue]Rechnen Sie mit spitzem Bleistift: Ein Neuwagenkauf oder eine Nachrüstung ist nicht in jedem Fall wirtschaftlich, auch wenn der Preis für Erdgas bis zum Jahr 2020 nur mit einem reduzierten Mineralöl-Steuersatz belegt wird. Nicht außer Acht lassen sollte man die Mehrkosten für die alle 3-5 Jahre wiederkehrenden Sicherheitsprüfungen der Erdgasanlage (ca. 200 bis 300 €). Entsprechend einem Vergleich der Verbrauchswerte Benzin / Erdgas, ausgehend von einem Preis pro Liter Super von 1,10 € und einem Preis pro Kilogramm Erdgas von 0,65 €, liegen die Kraftstoffkosten bei Erdgas um mehr als 50% niedriger. 1 kg Erdgas entspricht im übrigen ca. 1,5 l Benzin. Nach welcher Fahrtleistung sich die Umrüstkosten bezahlt machen, lässt sich anhand folgender Formel errechnen: [url=http://www.adac.de/Auto_Motorrad/Kraftstoffe_Umwelt/Alternative_Kraftstoffe/Erdgas/default.asp?ComponentID=67341&SourcePageID=10119%230&TL=2]link zur formel[/url] Nach diesem Schema ergeben sich beim Multipla "Bipower" ca. 40.000 km, bei einem für ca. 4.500 € umgerüsteten Mittelklasse-Pkw (z.B. VW Golf) mehr als 80.000 km bis zur Amortisation.[/color] ist echt ein interessantes theme .. gerade für mich vielfahrer, jedoch würden mich allein die oben aufgeführten aspekte davon abhalten... @ robert überleg dir das besser gut :wink: [/QUOTE]
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