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Golf 4 R32
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Ein paar Fragen zum R32!
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<blockquote data-quote="AxelR32" data-source="post: 18393"><p>Also will ich auch nochmal einen Senf dazugeben....</p><p></p><p>Mein R hat EZ 11/2002, Erstbesitzer war die VW-AG, Zweitbesitzer ein VW-Angehöriger, und ich bin jetzt</p><p>der 3. Halter und so ist es auch bei mir im Brief eingetragen.</p><p></p><p>Ich habe für genau das Fahrzeug vor 2 Wochen einen 2 Jahre Garantieverlängerung abgeschlossen für knapp</p><p>300EUR.</p><p>Mir wurde folgendes erzählt: Bis 18 Monate nach EZ ist der Abschluß einer Anschlußgarantie genau das selbe wie bei einem Neuwagen, egal wieviele Vorbesitzer! Zwischen den 18. und 24. Monat nach EZ ist der Abschuß einer 2 jährigen Garantie nur noch möglich nach vorheriger Prüfung duch einen Gutachter (TÜV, Dekra) der die Mängelgfreiheit bestätigt. Kosten ca. 50-60 EUR. (Steht zwar nicht auf der Webseite, ist aber so, steht in meinen Garantiebedingungen)</p><p>Nach dieser Garantiezeit also nach dem 3. und 4 Jahr nach EZ kann dann die Anschlugarantie nur noch um jeweils 1 Jahr verlängert werden!</p><p></p><p></p><p>Infos siehe auch hier:</p><p></p><p><a href="http://services.volkswagenbank.de/content/volkswagenbank/frame.asp?page=privatkunden_versicherung_lifetime-garantie" target="_blank">http://services.volkswagenbank.de/content/volkswagenbank/frame.asp?page=privatkunden_versicherung_lifetime-garantie</a></p><p></p><p>Ist dann die Variante 1 was ich oben beschrieben habe!</p><p></p><p>Noch Fragen??!! :wink: </p><p></p><p>Axel[/url]</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="AxelR32, post: 18393"] Also will ich auch nochmal einen Senf dazugeben.... Mein R hat EZ 11/2002, Erstbesitzer war die VW-AG, Zweitbesitzer ein VW-Angehöriger, und ich bin jetzt der 3. Halter und so ist es auch bei mir im Brief eingetragen. Ich habe für genau das Fahrzeug vor 2 Wochen einen 2 Jahre Garantieverlängerung abgeschlossen für knapp 300EUR. Mir wurde folgendes erzählt: Bis 18 Monate nach EZ ist der Abschluß einer Anschlußgarantie genau das selbe wie bei einem Neuwagen, egal wieviele Vorbesitzer! Zwischen den 18. und 24. Monat nach EZ ist der Abschuß einer 2 jährigen Garantie nur noch möglich nach vorheriger Prüfung duch einen Gutachter (TÜV, Dekra) der die Mängelgfreiheit bestätigt. Kosten ca. 50-60 EUR. (Steht zwar nicht auf der Webseite, ist aber so, steht in meinen Garantiebedingungen) Nach dieser Garantiezeit also nach dem 3. und 4 Jahr nach EZ kann dann die Anschlugarantie nur noch um jeweils 1 Jahr verlängert werden! Infos siehe auch hier: [url]http://services.volkswagenbank.de/content/volkswagenbank/frame.asp?page=privatkunden_versicherung_lifetime-garantie[/url] Ist dann die Variante 1 was ich oben beschrieben habe! Noch Fragen??!! :wink: Axel[/url] [/QUOTE]
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