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<blockquote data-quote="Manuel" data-source="post: 34742"><p>Habe gerade eine freundliche Antwort von der Dekra bekommen:</p><p></p><p>" </p><p></p><p>Sehr geehrter Herr Seiler, </p><p></p><p>vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage. </p><p></p><p>Gerne antworten wir Ihnen: </p><p></p><p>Gemäß der geltenden EG- Richtlinie 75/443/EWG für Geschwindigkeitsmesser, </p><p>gilt folgender Grundsatz für Tachoabweichungen. </p><p></p><p>Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen liegen. Die </p><p>zulässige Anzeigeabweichung beträgt: v/10 + 4 km/h (v = tatsächliche </p><p>Geschwindigkeit). </p><p></p><p></p><p></p><p>Mit freundlichen Grüßen </p><p></p><p>DEKRA Automobil GmbH </p><p>AP7 Betriebsmittel und Infosysteme </p><p></p><p>i. A. Andreas Forkert "</p><p></p><p>Da muss ich wohl vor Aragami den Hut ziehen!</p><p></p><p>Er hatte völlig Recht und hat es genauestens erklärt. Für mich kam es zwar sehr unrealistisch vor, aber da sieht man mal wieder wie komisch Gesetze sind. Also entschuldige meine Unglaubwürdigkeit. Was machst du Beruflich?</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Manuel, post: 34742"] Habe gerade eine freundliche Antwort von der Dekra bekommen: " Sehr geehrter Herr Seiler, vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage. Gerne antworten wir Ihnen: Gemäß der geltenden EG- Richtlinie 75/443/EWG für Geschwindigkeitsmesser, gilt folgender Grundsatz für Tachoabweichungen. Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen liegen. Die zulässige Anzeigeabweichung beträgt: v/10 + 4 km/h (v = tatsächliche Geschwindigkeit). Mit freundlichen Grüßen DEKRA Automobil GmbH AP7 Betriebsmittel und Infosysteme i. A. Andreas Forkert " Da muss ich wohl vor Aragami den Hut ziehen! Er hatte völlig Recht und hat es genauestens erklärt. Für mich kam es zwar sehr unrealistisch vor, aber da sieht man mal wieder wie komisch Gesetze sind. Also entschuldige meine Unglaubwürdigkeit. Was machst du Beruflich? [/QUOTE]
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