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<blockquote data-quote="R32_Peter" data-source="post: 287444" data-attributes="member: 4387"><p>Danke für den Tip :great:, das mußt Du natürlich als Einheimischer besser wissen.</p><p> </p><p>Darum habe ich mich jetzt noch mal im Internet schlau gemacht und siehe da:</p><p> </p><p>"In Österreich war von 15. November 2005 bis 31. Dezember 2007 entweder das Tagfahrlicht oder Abblendlicht erforderlich (ab 15. April 2006 alternativ auch die Nebelscheinwerfer, wenn sie in die Fahrzeugfront integriert sind und nicht nachträglich angebaut wurden). Auch das Dimmen gemäß ECE-Regelung Nr. 87 war zulässig. Nachdem die Unfallzahlen in Österreich im Jahr 2007 sehr stark angestiegen sind, wurden massive Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer Verpflichtung zum Tagfahrlicht sowohl von manchen Experten, Politikern und Verkehrsclubs als auch von vielen Autofahrern vorgebracht und über eine Abschaffung oder Novellierung der Verordnung diskutiert. Am 11. September 2007 gaben Verkehrsminister Werner Faymann und Innenminister Günther Platter offiziell bekannt, die Lichtpflicht in Österreich sobald als möglich gänzlich abschaffen zu wollen. <strong>Seit 1. Januar 2008 ist die Lichtpflicht für Tagfahrten wieder aufgehoben</strong>, da zwar Autos besser gesehen wurden, Radfahrer und Fußgänger hingegen schlechter. Die Verwendung von Abblendlicht und speziellen Tagfahrleuchten ist aber auch bei guter Sicht nicht verboten. Unverändert gilt die Lichtpflicht bei schlechten Sichtverhältnissen und Dunkelheit."</p><p> </p><p>War bis eben noch der Meinung in Österreich gilt immer noch: Licht an!</p><p> </p><p>Danke <strong>Thomas</strong> für Deine Hilfe.</p><p> </p><p>Gruss, Peter.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="R32_Peter, post: 287444, member: 4387"] Danke für den Tip :great:, das mußt Du natürlich als Einheimischer besser wissen. Darum habe ich mich jetzt noch mal im Internet schlau gemacht und siehe da: "In Österreich war von 15. November 2005 bis 31. Dezember 2007 entweder das Tagfahrlicht oder Abblendlicht erforderlich (ab 15. April 2006 alternativ auch die Nebelscheinwerfer, wenn sie in die Fahrzeugfront integriert sind und nicht nachträglich angebaut wurden). Auch das Dimmen gemäß ECE-Regelung Nr. 87 war zulässig. Nachdem die Unfallzahlen in Österreich im Jahr 2007 sehr stark angestiegen sind, wurden massive Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer Verpflichtung zum Tagfahrlicht sowohl von manchen Experten, Politikern und Verkehrsclubs als auch von vielen Autofahrern vorgebracht und über eine Abschaffung oder Novellierung der Verordnung diskutiert. Am 11. September 2007 gaben Verkehrsminister Werner Faymann und Innenminister Günther Platter offiziell bekannt, die Lichtpflicht in Österreich sobald als möglich gänzlich abschaffen zu wollen. [B]Seit 1. Januar 2008 ist die Lichtpflicht für Tagfahrten wieder aufgehoben[/B], da zwar Autos besser gesehen wurden, Radfahrer und Fußgänger hingegen schlechter. Die Verwendung von Abblendlicht und speziellen Tagfahrleuchten ist aber auch bei guter Sicht nicht verboten. Unverändert gilt die Lichtpflicht bei schlechten Sichtverhältnissen und Dunkelheit." War bis eben noch der Meinung in Österreich gilt immer noch: Licht an! Danke [B]Thomas[/B] für Deine Hilfe. Gruss, Peter. [/QUOTE]
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