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<blockquote data-quote="coolhard" data-source="post: 547232" data-attributes="member: 5411"><p> <ul> <li data-xf-list-type="ul">Egal ob Sie ein kaputtes Auto von einem Händler oder von privat gekauft haben, der Verkäufer muss nach den gesetzlichen Regeln dafür einstehen, dass die verkaufte Sache u. a. frei von Sachmängeln ist, vgl. § 433 Abs. 1 BGB.</li> <li data-xf-list-type="ul">Das heißt, dass zum Beispiel das Auto, das Sie gekauft haben, zu dem Zeitpunkt Ihrer Inbesitznahme die vereinbarte Beschaffenheit haben muss. Eine solche Beschaffenheit wird jedoch bei einem privaten Autokauf meist nicht vereinbart sein.</li> <li data-xf-list-type="ul">Ein Sachmangel liegt jedoch auch dann vor, wenn sich die Sache nicht "für die gewöhnliche Verwendung eignet", vgl. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB. Ein Sachmangel würde also vorliegen, wenn Sie aufgrund defekter Bremsen nicht mit dem Auto fahren könnten.</li> <li data-xf-list-type="ul">Ist die von Ihnen erworbene Sache mangelhaft bzw. haben Sie ein kaputtes Auto gekauft, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Dann werden die gegenseitig bereits erbrachten Leistungen rückabgewickelt und Sie haben ein Rückgaberecht.</li> <li data-xf-list-type="ul">Zuvor müssten Sie dem Verkäufer gem. § 323 Abs. 1 BGB in der Regel die Möglichkeit zur Nacherfüllung geben. Falls er also bereit ist, das Auto auf eigene Rechnung reparieren zu lassen, müssen Sie ihm die Möglichkeit dazu geben.</li> </ul></blockquote><p></p>
[QUOTE="coolhard, post: 547232, member: 5411"] [LIST] [*]Egal ob Sie ein kaputtes Auto von einem Händler oder von privat gekauft haben, der Verkäufer muss nach den gesetzlichen Regeln dafür einstehen, dass die verkaufte Sache u. a. frei von Sachmängeln ist, vgl. § 433 Abs. 1 BGB. [*]Das heißt, dass zum Beispiel das Auto, das Sie gekauft haben, zu dem Zeitpunkt Ihrer Inbesitznahme die vereinbarte Beschaffenheit haben muss. Eine solche Beschaffenheit wird jedoch bei einem privaten Autokauf meist nicht vereinbart sein. [*]Ein Sachmangel liegt jedoch auch dann vor, wenn sich die Sache nicht "für die gewöhnliche Verwendung eignet", vgl. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB. Ein Sachmangel würde also vorliegen, wenn Sie aufgrund defekter Bremsen nicht mit dem Auto fahren könnten. [*]Ist die von Ihnen erworbene Sache mangelhaft bzw. haben Sie ein kaputtes Auto gekauft, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Dann werden die gegenseitig bereits erbrachten Leistungen rückabgewickelt und Sie haben ein Rückgaberecht. [*]Zuvor müssten Sie dem Verkäufer gem. § 323 Abs. 1 BGB in der Regel die Möglichkeit zur Nacherfüllung geben. Falls er also bereit ist, das Auto auf eigene Rechnung reparieren zu lassen, müssen Sie ihm die Möglichkeit dazu geben. [/LIST] [/QUOTE]
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