beetle333
Guest
´nabend
kurze frage: habe meinen r am freitag mit einem kurzzeitkennzeichen überführt (gilt fünf tage). brauche ich da bei der "richtigen" zulassung wieder eine versicherungskarte (ehemals doppelkarte)?
danke
andré
kurze frage: habe meinen r am freitag mit einem kurzzeitkennzeichen überführt (gilt fünf tage). brauche ich da bei der "richtigen" zulassung wieder eine versicherungskarte (ehemals doppelkarte)?
danke
andré