nightrider
Guest
hallo zusammen..
ich möchte mich mal schlau machen, was das tönen der vorderen scheiben betrifft. der gesetzestext dazu lautet in der schweiz: die fahrrelevanten scheiben (vordere seitenscheiben und frontschutzscheibe) müssen mindestens 70% lichtdurchlässig sein, auch auf längerem zeitraum..
trotzdem muss dies beim eidgenössischen prüfamt (metas) beglaubigt resp. geprüft werden. danach heisst's freie fahrt.
nun meine eigentliche frage, da ja seit neustem die scheiben von werk aus schon eine gewisse tönung haben muss ich diese ja mit einberechnen. wie war das nun beim golf IV r32? von auge kann ich nichts erkennen.. oder wisst ihr da vielleicht mehr?
gruss
ich möchte mich mal schlau machen, was das tönen der vorderen scheiben betrifft. der gesetzestext dazu lautet in der schweiz: die fahrrelevanten scheiben (vordere seitenscheiben und frontschutzscheibe) müssen mindestens 70% lichtdurchlässig sein, auch auf längerem zeitraum..
trotzdem muss dies beim eidgenössischen prüfamt (metas) beglaubigt resp. geprüft werden. danach heisst's freie fahrt.
nun meine eigentliche frage, da ja seit neustem die scheiben von werk aus schon eine gewisse tönung haben muss ich diese ja mit einberechnen. wie war das nun beim golf IV r32? von auge kann ich nichts erkennen.. oder wisst ihr da vielleicht mehr?
gruss