Beim Tachofuzzi etwa 300EUR
tikatoni schrieb:
und svenni ist ja immer noch nicht fertig 8-(
obs noch was wird bevor ich mit dem krückstock zum .:r schleiche *noahnung*
Hö ? RKM ist kein Thema. Frag mal den Martin *Hust*
8) Da hat wohl einer nicht aufgepasst ^^
tikatoni schrieb:
aber ich meinte so wie svenni schrieb "jegliche änderung am tacho"
davon steht im § 22b nichts
Es wird demnächst eine Gesetztesänderung geben, die derartige Manipulationen wieder erlaubt.
Momentan ist es so, daß sämtlich Maniupulationen am Tacho verboten sind. Wenn z.B. der Tacho im Defektfalle getauscht wird,
darf am neuen Tacho der KM Stand NICHT auf den alten Wert eingestellt werden. Da die RKM im selben EEPROM wie der km Stand und der Logincode versteckt ist, gilt das somit auch.
Völliger Schwachsinn, ist aber so:
§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. die Messung eines Wegstreckenzählers, der in ein Kraftfahrzeug eingebaut ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, der in ein Kraftfahrzeug eingebaut ist, durch Einwirkung auf das Gerät aufhebt oder beeinträchtigt oder
3. eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.
(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.“
Man wirkt auf den KM Zähler für die Aktivierung ein, da diese dort mit inbegriffen ist. Auch wenn hierbei nicht der km Stand verändert wird, so wird zumindest der werksmäßige Zustand verändert. Man bewegt sich in einer Grauzone, die das Gesetz nicht näher beschreibt