BayernR32 schrieb:
Was soll das Gesetz eigentlich bewirken?
Wird eine Geldstrafe gegen den Eigentümer des PKWs erhoben?!
Schließlich war das "Chippen" bis dato auch nicht legal und wurde mit Garantieentzug bestraft.
Oder wird es nur dann unter Strafe gestellt, wenn man es der Werkstatt nicht mitteilt?
Schließlich könnte man dann auch Turboumbauten und anderweitiges Tuning des Triebwerkes verbieten.*noahnung*
Das Gesetz wird einen ähnlichen Wortlaut enthalten wie das Gesetz zum Tachodrehen: "Man darf nicht nachträglich am Tacho drehen bzw. im Falle MSG die Software ändern".
Beim Tacho ist es z.B. so: Ist das Tachometer defekt, wird ja ein neues eingebaut. Der Tachostand darf nicht verändert werden, also beginnt er wieder bei Null. IMHO totaler Schwachsinn, ist aber so...
Chippen ist ja legal - man lässt es eintragen und gut ist. Das die Garantie erlischt ist ja nicht nur beim Chippen so - egal was Du änderst am Auto und Schwupps weg isse ...
Ich denke das läuft daraus hinaus:
- Eintragen von Chiptuning nicht mehr möglich beim Tüv...
- Im Falle von Chippen erlischt die Abe nebst Versicherungsschutz
Wer das wie überprüft ist die Frage. Das Gesetz zum Tachodrehen sagt ja nur was man nicht darf, aber nicht wie es überwacht wird...
BTW: Die Aktivierung von der RKM ist auch strafbar