Halt.
Um mal mit ein paar Vorurteilen der juristischen Fußgänger aufzuräumen: Der Erwerb und somit auch der Import sind gesetzlich einwandfrei. Die Diskussion ob der Erweb eines RW gegen die guten Sitten im zivilrechtlichen Geschäftsverkehr verstoße ist mittlerweile durch einige Gerichtsentscheidungen belegt, kein deutsches Exekutivorgan darf einen gekauften Warner nur aufgrund dessen einbehalten.
Kenne auch persönlich Fälle in denen Mandanten den Warner beim Zoll persönlich entgegennehmen mussten und danach mit dem obligatorischen " der betrieb ist verboten" nach Hause geschickt wurden.
§138 Abs.1 BGB greift vorliegend nicht.
Nur der Betrieb im Fahrzeug auf deutschen Straßen ist illegal, sonst nichts.
Zur gesetzeslage in der Schweiz möchte ich mich aufgrund von Zeitgründen nicht äußern, das obliegt den eidgenossen das selber rauszufinden.....
Allerdings ist hier bereits die Einfuhr rechtlich problematisch, darauf möchte ich kurz hinweisen, das ist der Hauptunterschied zu uns.
Was den Valentine One angeht:
Man muss halt wissen was man braucht und will.
Der V1 istn Profigerät- schwierig zu konfigurieren für Neulinge.
Und natürlich ist er kein Universalschutz: Radar wird zuverlässig erkannt wenn richtig konfiguriert ( denkt an meine worte wenn ihr das erste mal vor einem sitzt
, profesionelle Hilfe beim ersten Umgang ist nahezu unersetzlich)
Auch mit Leica räumt er mit zuverlässiger Vorwarnzeit auf m.E. nach.
Aber: z.B. gegen Laser ist er machtlos, er zeigt zwar an gemessen worden zu sein, verhindern kann er es natürlich nicht, was heißt danach Maßnahmen zu ergreifen liegt in der Hand des Fahrers.
Gegen Piezosensoren ( Traffiphot, Truvelo), Induktionsschleifen (esomat 2000) und v.a. in der Praxis mit die größte Gefahr, Lichtschranken (eso) hilft kein V1.
Es gilt also erstmal ganz genau den Einsatzzweck und die Verkehrsüberwachungsmethoden im jeweiligen Umfeld zu analysieren um zu wissen gegen welche Gerätschaft man antritt- oder das böse erwachen kommt ganz schnell. Erst dann wird man wissen ob sich ein V1 persönlich lohnt- oder was man eben braucht.
Ein weitgehend sicherer Komplettschutz kann also nur in Kombination von V1 mit Blindern und Lichtschrankenstörer erfolgen, sowie ein GPS Reminder o.ä. der auf stationäre Fallen hinweist.
Man bräuchte also streng genommen 4 Geräte allein für Verkehrsüberwachung- jetzt versteht ihr viell. auch den Kabelsalat in manchem Gumball- Fahrzeug besser?
Natürlich waren diese Ausführungen rein theoretisch und dienen nur der Veranschaulichung der technischen Seite, von einer Empfehlung einen ungesetzlichen Warner jedweder Art zu betreiben distanziere ich mich ausdrücklich.