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<blockquote data-quote="orbitalRS" data-source="post: 529336" data-attributes="member: 9357"><p>Definiere mal einen falschen Gutachter bitte! ... würde der Gutachter nicht wissen, was eine KBA Nummer ist und das das Gutachten dieser Bremsscheibe für dieses Fahrzeug beim KBA hinter dieser Nummer hinterlegt ist, dann hat er seinen Job nicht wirklich lange! Sollte EBC wahllos irgendwelche KBA Nummer, die nach deiner behauptung ins nichts führen einschlagen, dann wäre das ein Skandal sondergleichen und wäre schon zu 197.436 mal beim TÜV aufgefallen und das KBA hätte eine Warnung rausgegeben... aber ich hab eh keine Ahnung von sowas.</p><p></p><p>Was willst du mit dem Wisch von ABE? Die ABE gibt z.B. der Polizei die möglichkeit im Straßenverkehr zu überprüfen, ob bei einem auffälig tiefergelegten Auto .z.B. das richtige Fahrwerk (Farbe der Federn/Dämpfer, Punkte, Nummern usw.) analog seiner Eintragung im Fahrzeugschein verbaut sind und zusätzlich in Kombination mit den verbauten Felgen und Reifen, die für dieses Fahrwerk und Einstellung freigegeben sind. Nichts anderes ist das für den TÜV Prüfer.</p><p></p><p>Wurden allerdings Bremsscheiben verbaut, die vom Aftermarket Hersteller nach Serienvorgaben gefertigt sind und deutlich mit einer KBA Nummer gekennzeichnet sind, gibt es keine Probleme. Es ist vom Hersteller über die Dimensionen (sogar MIN Thickness usw.) sowie KBA Nummer alles auf der Scheibe eingeschlagen! Daher wird keine ABE benötigt, da sie nicht Konstruktionsseitig von der Serie abweicht und NICHT eingetragen werden muss! Festigkeitsgutachten etc. ist da alles abrufbar.</p><p></p><p>Mir war anfänglich selbst nicht bewussst, dass man für solche Scheiben keine ABE braucht (man lernt nie aus... das haben mir jetzt X-Leute und ein Sachbearbeiter im Autohaus bestätigt) ... werde auch gleich noch mal zum TÜV-Nord mit den Scheiben und mir "selbstverständlich" VOR dem Einbau alles noch mal bestätigen lassen.</p><p></p><p>Liefer lieber mal ein paar Bilder von deinen verglühten Scheiben :-D</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="orbitalRS, post: 529336, member: 9357"] Definiere mal einen falschen Gutachter bitte! ... würde der Gutachter nicht wissen, was eine KBA Nummer ist und das das Gutachten dieser Bremsscheibe für dieses Fahrzeug beim KBA hinter dieser Nummer hinterlegt ist, dann hat er seinen Job nicht wirklich lange! Sollte EBC wahllos irgendwelche KBA Nummer, die nach deiner behauptung ins nichts führen einschlagen, dann wäre das ein Skandal sondergleichen und wäre schon zu 197.436 mal beim TÜV aufgefallen und das KBA hätte eine Warnung rausgegeben... aber ich hab eh keine Ahnung von sowas. Was willst du mit dem Wisch von ABE? Die ABE gibt z.B. der Polizei die möglichkeit im Straßenverkehr zu überprüfen, ob bei einem auffälig tiefergelegten Auto .z.B. das richtige Fahrwerk (Farbe der Federn/Dämpfer, Punkte, Nummern usw.) analog seiner Eintragung im Fahrzeugschein verbaut sind und zusätzlich in Kombination mit den verbauten Felgen und Reifen, die für dieses Fahrwerk und Einstellung freigegeben sind. Nichts anderes ist das für den TÜV Prüfer. Wurden allerdings Bremsscheiben verbaut, die vom Aftermarket Hersteller nach Serienvorgaben gefertigt sind und deutlich mit einer KBA Nummer gekennzeichnet sind, gibt es keine Probleme. Es ist vom Hersteller über die Dimensionen (sogar MIN Thickness usw.) sowie KBA Nummer alles auf der Scheibe eingeschlagen! Daher wird keine ABE benötigt, da sie nicht Konstruktionsseitig von der Serie abweicht und NICHT eingetragen werden muss! Festigkeitsgutachten etc. ist da alles abrufbar. Mir war anfänglich selbst nicht bewussst, dass man für solche Scheiben keine ABE braucht (man lernt nie aus... das haben mir jetzt X-Leute und ein Sachbearbeiter im Autohaus bestätigt) ... werde auch gleich noch mal zum TÜV-Nord mit den Scheiben und mir "selbstverständlich" VOR dem Einbau alles noch mal bestätigen lassen. Liefer lieber mal ein paar Bilder von deinen verglühten Scheiben :-D [/QUOTE]
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