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<blockquote data-quote="orbitalRS" data-source="post: 529326" data-attributes="member: 9357"><p>Weiß jetzt nicht ob ich lachen oder weinen soll ...</p><p></p><p>Das was du da schreibst führt alles je dagewesene, von Kraftfahrtbundesamt über die EU Verordnung und TÜV ad absurdum!</p><p></p><p>Bauteil -> Bauteil hat KBA Kennung -> TÜV Prüfer sieht KBA Nummer -> da Bauteil eintragungsfrei keine ABE erforderlich -> TÜV Prüfer gibt KBA Nummer in seinen Computer ein (Zugang zum KBA wo die Gutachten liegen) -> sieht das Eintragungsfrei für dieses Fahrzeug-> gibt TÜV </p><p></p><p>Ich glaube, DU versteht hier was nicht. Mit allem nötigen Respekt.</p><p></p><p>Wir sprechen hier nicht von irgendwelchen China BBS Fake Felgen für Nepper-Schlepper-Bauernfänger und Volldödel!</p><p></p><p>Glaubst du wirklich, EBC schlägt eine Nummer (die zudem NUR für Deutschland notwendig ist) in England in die Bremsscheiben ein und wirbt dann damit in Deutschland über Ihren eigenen Vertrieb, in Medien und co., wenn Sie Ihre Bremsscheiben nicht vom deutschen KBA abnehmen und ein Gutachten hätten erstellen lassen? WIRKLICH? Diese Nummer führt also ins nichts und nicht zu dem Gutachten? .... Das kannst Du nicht ernst meinen *roll*</p><p></p><p>Und zum Thema "so eine Genehmigung habe ich aber nicht" ... ja wozu denn auch? Dafür ist die ECE ja da! Das E-Prüfzeichen IST die Genehmigung ... ich wiederhole:</p><p></p><p>"Das so gekennzeichnete Bauteil darf in <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland" target="_blank">Deutschland</a> und <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96sterreich" target="_blank">Österreich</a> ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. <a href="https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Teilegutachten&action=edit&redlink=1" target="_blank">Teilegutachten</a> (TGA), noch einer <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebserlaubnis" target="_blank">EG-BE/ABE</a>, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird." </p><p></p><p>ERGO: Ich kann die Bremsbeläge wohl schlecht als Windschutzscheibe benutzen, sie sollten aber schon auf dem passenden Auto und an der passenden Stelle verbaut sein ... der TÜV Prüfer "könnte" ja die E-Prüfnummer mal abfragen ...</p><p></p><p>Und wenn du deine Bremsen verglühen/verglasen lässt ... nun ja, jeder fährt wie er halt fährt.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="orbitalRS, post: 529326, member: 9357"] Weiß jetzt nicht ob ich lachen oder weinen soll ... Das was du da schreibst führt alles je dagewesene, von Kraftfahrtbundesamt über die EU Verordnung und TÜV ad absurdum! Bauteil -> Bauteil hat KBA Kennung -> TÜV Prüfer sieht KBA Nummer -> da Bauteil eintragungsfrei keine ABE erforderlich -> TÜV Prüfer gibt KBA Nummer in seinen Computer ein (Zugang zum KBA wo die Gutachten liegen) -> sieht das Eintragungsfrei für dieses Fahrzeug-> gibt TÜV Ich glaube, DU versteht hier was nicht. Mit allem nötigen Respekt. Wir sprechen hier nicht von irgendwelchen China BBS Fake Felgen für Nepper-Schlepper-Bauernfänger und Volldödel! Glaubst du wirklich, EBC schlägt eine Nummer (die zudem NUR für Deutschland notwendig ist) in England in die Bremsscheiben ein und wirbt dann damit in Deutschland über Ihren eigenen Vertrieb, in Medien und co., wenn Sie Ihre Bremsscheiben nicht vom deutschen KBA abnehmen und ein Gutachten hätten erstellen lassen? WIRKLICH? Diese Nummer führt also ins nichts und nicht zu dem Gutachten? .... Das kannst Du nicht ernst meinen *roll* Und zum Thema "so eine Genehmigung habe ich aber nicht" ... ja wozu denn auch? Dafür ist die ECE ja da! Das E-Prüfzeichen IST die Genehmigung ... ich wiederhole: "Das so gekennzeichnete Bauteil darf in [URL="https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland"]Deutschland[/URL] und [URL="https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96sterreich"]Österreich[/URL] ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. [URL="https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Teilegutachten&action=edit&redlink=1"]Teilegutachten[/URL] (TGA), noch einer [URL="https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebserlaubnis"]EG-BE/ABE[/URL], solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird." ERGO: Ich kann die Bremsbeläge wohl schlecht als Windschutzscheibe benutzen, sie sollten aber schon auf dem passenden Auto und an der passenden Stelle verbaut sein ... der TÜV Prüfer "könnte" ja die E-Prüfnummer mal abfragen ... Und wenn du deine Bremsen verglühen/verglasen lässt ... nun ja, jeder fährt wie er halt fährt. [/QUOTE]
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