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<blockquote data-quote="orbitalRS" data-source="post: 529321" data-attributes="member: 9357"><p>Das sind stinknormale Aftermarketscheiben mit KBA Nummer. Wo ist das Problem? Nur weil die jetzt nicht Erstausrüster sind? Da gibt´s ja wohl dutzende namhafte Hersteller die das auch nicht sind und trotzdem Scheiben mit TÜV-KBA-E-ABE und sonstwas für unsere .:R liefern...</p><p></p><p>Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Regelungen" target="_blank">ECE-Regelungen</a> der <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftskommission_f%C3%BCr_Europa" target="_blank">Wirtschaftskommission für Europa</a> der <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Vereinte_Nationen" target="_blank">Vereinten Nationen</a> (<em>Economic Commission for Europe</em>, <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftskommission_f%C3%BCr_Europa" target="_blank">ECE</a>) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland" target="_blank">Deutschland</a> und <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96sterreich" target="_blank">Österreich</a> ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. <a href="https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Teilegutachten&action=edit&redlink=1" target="_blank">Teilegutachten</a> (TGA), noch einer <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebserlaubnis" target="_blank">EG-BE/ABE</a>, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/StVZO" target="_blank">StVZO</a> geregelt.</p><p> Es gibt keine E-Kennzeichnung ohne nachfolgende Nummer, welche dem „E“ folgt. Die Kennzeichnung ist eine <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Typgenehmigung" target="_blank">Typgenehmigung</a> und basiert nicht auf einer <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Herstellererkl%C3%A4rung" target="_blank">Herstellererklärung</a>, sondern wird z. B. vom <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrt-Bundesamt" target="_blank">Kraftfahrt-Bundesamt</a> (KBA) auf Antrag zusammen mit einer Typgenehmigungsnummer erteilt. Der Aufbau und die Anbringung dieser Kennzeichnung ist in der jeweiligen ECE-Richtlinie beschrieben.</p><p></p><p>Das beurteile ich dann schon selber... konnte bis jetzt nichts negatives darüber lesen und habe schon Stunden damit verbracht Berichte zu lesen!</p><p></p><p>Ich wollte lediglich fragen, ob jemand eine ABE "hat", wusste ja nicht, dass es überhaupt KEINE GIBT! Allerdings auch nicht Notwendig diese mitzuführen oder gar beim TÜV vorzulegen (wie EBC Deutschland ja geschrieben hat, da es sich um eine baugleiche Aftermarket Bremsscheibe handelt --> KBA ausreichend). </p><p></p><p>Die Beläge haben eine ECE R 90 Kennzeichnung (Ersatzbremsbelag-Einheiten für Kfz) wie jeder Belag den du kaufst, bsp: <a href="http://www.brembo.com/deu/Nutzfahrzeuge/Aftermarket/Qualitaet-und-Leistungen/Pages/Certificazioni.aspx" target="_blank">http://www.brembo.com/deu/Nutzfahrzeuge/Aftermarket/Qualitaet-und-Leistungen/Pages/Certificazioni.aspx</a></p><p></p><p style="text-align: left">ZERTIFIKAT NACH ECE-R 90 </p><p>Das Brembo-Angebot an Bremsbelägen umfasst über 1000 nach ECE-R 90 zugelassene Artikel. Die ECE-R 90 Zertifizierung ist Bestandteil der Richtlinie 98/12/EG, die von allen europäischen Märkten angewandt und umgesetzt wird. Die Bremsbeläge sind je nach dem Land, in dem die Zertifizierung ausgestellt wurde, unterschiedlich gekennzeichnet (E1, E2, E4 usw.). Die Zertifizierung gilt in allen europäischen Ländern.</p><p></p><p>Mein problem ist nur, dass lediglich die vorderen Scheiben diese Nummer nicht aufweisen (evtl. weil die KBA Prüfung zu der Zeit 2010 noch nicht abgeschlossen war, so lese ich das aus anderen Foren). Dann gehen die Scheiben halt zurück mit der Bitte, mir welche mit neuerem Herstelldatum zu schicken die auch die KBA drauf haben).</p><p></p><p>Man kann das jetzt natürlich auch überdramatisieren ...</p><p></p><p></p><p>edit: du sagtest, du bist auch EBC gefahren? welche? mit KBA+ABE also TÜV bekommen?</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="orbitalRS, post: 529321, member: 9357"] Das sind stinknormale Aftermarketscheiben mit KBA Nummer. Wo ist das Problem? Nur weil die jetzt nicht Erstausrüster sind? Da gibt´s ja wohl dutzende namhafte Hersteller die das auch nicht sind und trotzdem Scheiben mit TÜV-KBA-E-ABE und sonstwas für unsere .:R liefern... Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten [URL="https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Regelungen"]ECE-Regelungen[/URL] der [URL="https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftskommission_f%C3%BCr_Europa"]Wirtschaftskommission für Europa[/URL] der [URL="https://de.wikipedia.org/wiki/Vereinte_Nationen"]Vereinten Nationen[/URL] ([I]Economic Commission for Europe[/I], [URL="https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftskommission_f%C3%BCr_Europa"]ECE[/URL]) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in [URL="https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland"]Deutschland[/URL] und [URL="https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96sterreich"]Österreich[/URL] ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. [URL="https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Teilegutachten&action=edit&redlink=1"]Teilegutachten[/URL] (TGA), noch einer [URL="https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebserlaubnis"]EG-BE/ABE[/URL], solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der [URL="https://de.wikipedia.org/wiki/StVZO"]StVZO[/URL] geregelt. Es gibt keine E-Kennzeichnung ohne nachfolgende Nummer, welche dem „E“ folgt. Die Kennzeichnung ist eine [URL="https://de.wikipedia.org/wiki/Typgenehmigung"]Typgenehmigung[/URL] und basiert nicht auf einer [URL="https://de.wikipedia.org/wiki/Herstellererkl%C3%A4rung"]Herstellererklärung[/URL], sondern wird z. B. vom [URL="https://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrt-Bundesamt"]Kraftfahrt-Bundesamt[/URL] (KBA) auf Antrag zusammen mit einer Typgenehmigungsnummer erteilt. Der Aufbau und die Anbringung dieser Kennzeichnung ist in der jeweiligen ECE-Richtlinie beschrieben. Das beurteile ich dann schon selber... konnte bis jetzt nichts negatives darüber lesen und habe schon Stunden damit verbracht Berichte zu lesen! Ich wollte lediglich fragen, ob jemand eine ABE "hat", wusste ja nicht, dass es überhaupt KEINE GIBT! Allerdings auch nicht Notwendig diese mitzuführen oder gar beim TÜV vorzulegen (wie EBC Deutschland ja geschrieben hat, da es sich um eine baugleiche Aftermarket Bremsscheibe handelt --> KBA ausreichend). Die Beläge haben eine ECE R 90 Kennzeichnung (Ersatzbremsbelag-Einheiten für Kfz) wie jeder Belag den du kaufst, bsp: [URL]http://www.brembo.com/deu/Nutzfahrzeuge/Aftermarket/Qualitaet-und-Leistungen/Pages/Certificazioni.aspx[/URL] [LEFT]ZERTIFIKAT NACH ECE-R 90 [/LEFT] Das Brembo-Angebot an Bremsbelägen umfasst über 1000 nach ECE-R 90 zugelassene Artikel. Die ECE-R 90 Zertifizierung ist Bestandteil der Richtlinie 98/12/EG, die von allen europäischen Märkten angewandt und umgesetzt wird. Die Bremsbeläge sind je nach dem Land, in dem die Zertifizierung ausgestellt wurde, unterschiedlich gekennzeichnet (E1, E2, E4 usw.). Die Zertifizierung gilt in allen europäischen Ländern. Mein problem ist nur, dass lediglich die vorderen Scheiben diese Nummer nicht aufweisen (evtl. weil die KBA Prüfung zu der Zeit 2010 noch nicht abgeschlossen war, so lese ich das aus anderen Foren). Dann gehen die Scheiben halt zurück mit der Bitte, mir welche mit neuerem Herstelldatum zu schicken die auch die KBA drauf haben). Man kann das jetzt natürlich auch überdramatisieren ... edit: du sagtest, du bist auch EBC gefahren? welche? mit KBA+ABE also TÜV bekommen? [/QUOTE]
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