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<blockquote data-quote="dsg-driver" data-source="post: 544676" data-attributes="member: 5109"><p>nur zur info...wenn ich als Privatperson etwas verkaufe, kann ich sehr wohl die gesetzliche Gewährleistung ausschließen!! ein Händler kann das nicht tun...zumindest ist das in Ö so!</p><p>sollte es jetzt bei einem privatverkauf später doch zu einem Streitfall kommen, so müsste der Käufer dem Verkäufer dezidiert mal nachweisen können, dass erstens der mangel bereits beim verkauf ev vl. schon bestanden hat od der Verkäufer den Käufer absichtlich arglistig getäuscht hat - beides wird er nicht können, vorallem wenn ich mir jetzt das bsp. mit der kupplung anschau!</p><p>ein privatverkäufer ist kein Fachmann u somit auch nicht fachkundig u kann somit für eine spätere schlappe kupplung nicht haftbar gemacht werden - was anderes ist es nat. wenn derjenige vl. automechaniker ist, dann wird's schon wieder spannend das ganze!</p><p>und garantie ist freiwillig...gesetzlich ist nur die Gewährleistung, so hab ich das gemeint vorhin - somit ist durch die garantie sicher mal mehr abgedeckt als wie nur durch die Gewährleistung (hier sind für den Käufer eben nur die ersten 6 Monate interessant, weil in dieser zeit der Verkäufer beweisen muss, dass der mangel nicht schon bestanden hat...nach den ersten 6 Monaten tritt eben dann die sog. beweislastumkehr ein, wo der Käufer beweisen muss <img src="data:image/gif;base64,R0lGODlhAQABAIAAAAAAAP///yH5BAEAAAAALAAAAAABAAEAAAIBRAA7" class="smilie smilie--sprite smilie--sprite2" alt=";)" title="Wink ;)" loading="lazy" data-shortname=";)" />)</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="dsg-driver, post: 544676, member: 5109"] nur zur info...wenn ich als Privatperson etwas verkaufe, kann ich sehr wohl die gesetzliche Gewährleistung ausschließen!! ein Händler kann das nicht tun...zumindest ist das in Ö so! sollte es jetzt bei einem privatverkauf später doch zu einem Streitfall kommen, so müsste der Käufer dem Verkäufer dezidiert mal nachweisen können, dass erstens der mangel bereits beim verkauf ev vl. schon bestanden hat od der Verkäufer den Käufer absichtlich arglistig getäuscht hat - beides wird er nicht können, vorallem wenn ich mir jetzt das bsp. mit der kupplung anschau! ein privatverkäufer ist kein Fachmann u somit auch nicht fachkundig u kann somit für eine spätere schlappe kupplung nicht haftbar gemacht werden - was anderes ist es nat. wenn derjenige vl. automechaniker ist, dann wird's schon wieder spannend das ganze! und garantie ist freiwillig...gesetzlich ist nur die Gewährleistung, so hab ich das gemeint vorhin - somit ist durch die garantie sicher mal mehr abgedeckt als wie nur durch die Gewährleistung (hier sind für den Käufer eben nur die ersten 6 Monate interessant, weil in dieser zeit der Verkäufer beweisen muss, dass der mangel nicht schon bestanden hat...nach den ersten 6 Monaten tritt eben dann die sog. beweislastumkehr ein, wo der Käufer beweisen muss ;)) [/QUOTE]
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