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<blockquote data-quote="BluRay32" data-source="post: 350626" data-attributes="member: 3428"><p>Hat jemand von euch schonmal das "Verbriefte Rückgaberecht" bei VW in Anspruch genommen und kann berichten wie die Abnahme zum Laufzeitende des Leasings abläuft.</p><p></p><p>Ist die Prüfung des Fahrzeugzustands wirklich so pingelich wie man in Autobild & Co. liest? Sprich, jeder Steinschlag, abgewetztes Leder wird über die Maßen bewertet, ja selbst das Reifenprofil wird abgerechnet.</p><p></p><p>Gehen wir mal davon aus, der Wagen ist in einwandfreiem Zustand, also lt. Vertragstext "...Es muss sich in einem dem Alter und der Fahrleiostung entsprechenden Erhaltungszustand befinden, frei von Schäden sowie verkehrs- und betriebssicher. Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schaden..."</p><p>und auch die vereinbarten Kilometer passen.</p><p>Erhält man dann wirklich den im Vertrag gedruckten Rückkaufpreis in voller Höhe oder wird dann noch eine Art Schwacke-Restwertbewertung des Autos gemacht? Das wäre ja nicht OK, dem Kunden auch noch den marktbedingten Wertverlust aufzubrummen! Ich weiss nicht, wie ich diesen Satz im Vertragstext deuten soll: "Der Rückkaufpreis vermindert sich ebenfalls um einen zustandsbedingten Minderwert."</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="BluRay32, post: 350626, member: 3428"] Hat jemand von euch schonmal das "Verbriefte Rückgaberecht" bei VW in Anspruch genommen und kann berichten wie die Abnahme zum Laufzeitende des Leasings abläuft. Ist die Prüfung des Fahrzeugzustands wirklich so pingelich wie man in Autobild & Co. liest? Sprich, jeder Steinschlag, abgewetztes Leder wird über die Maßen bewertet, ja selbst das Reifenprofil wird abgerechnet. Gehen wir mal davon aus, der Wagen ist in einwandfreiem Zustand, also lt. Vertragstext "...Es muss sich in einem dem Alter und der Fahrleiostung entsprechenden Erhaltungszustand befinden, frei von Schäden sowie verkehrs- und betriebssicher. Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schaden..." und auch die vereinbarten Kilometer passen. Erhält man dann wirklich den im Vertrag gedruckten Rückkaufpreis in voller Höhe oder wird dann noch eine Art Schwacke-Restwertbewertung des Autos gemacht? Das wäre ja nicht OK, dem Kunden auch noch den marktbedingten Wertverlust aufzubrummen! Ich weiss nicht, wie ich diesen Satz im Vertragstext deuten soll: "Der Rückkaufpreis vermindert sich ebenfalls um einen zustandsbedingten Minderwert." [/QUOTE]
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