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<blockquote data-quote="INeedNOS" data-source="post: 440766" data-attributes="member: 5107"><p>habe heute meine neuen Felgen beim TÜV vorgeführt und alles abgenommen bekommen (außer dass ich mit dem TÜVler noch diskutieren musste, weil er mir wegen am Reifen schleifenden Eisklumpen keine Abnahme erteilen wollte*roll*). Haben auch nochmal das Thema meiner kürzlich dort vorgestellten Plagiate angesprochen. Auf meine Frage, ob einen Felge zwangsweise eine KBA-Nummer haben muss, kam ein eindeutiges NEIN. Solange es ein Gutachten/ABE gibt welches über irgendwelche Insignien auf der Felge dieser zugeordnet werden kann, dann ist das OK. Festigkeits- bzw. Traglastangaben auf der Felge ohne eine Gutachten über diese Festigkeiten/Traglasten sind dagegen nix wert, weil wer sagt denn, dass die Angaben nicht auch eine Fälschung sind?! Und selbst wenn da was drauf steht (in meinem Fall 695 kg, also ausreichend) dann seie es auch noch wichtig, in welchem Land diese Traglast zugeteilt wurde, weil es schon Felgen aus USA gegeben habe, die für Dtld. ein Gutachten bekommen solltne aber bereits bei einem Drittel des aufgegossenen Traglastwertes zerstört wurden. 695 deutsche KG sind eben nicht amerikanische 695 KG. Hört sich komisch an, ist aber angeblich so, weil an diese Zahlenwerte in den verschiedenen Ländern auch verschiedene Bedingungen geknüpft sind, die häufig nur indirekt etwas mit dem Betrag der Traglast zu tun haben. Im Grunde genommen ist ein Traglastwert nur sowas wie ein Index für alle möglichen Eigenschaften. Soll wohl vergleichbar mit den Traglastindexen der Reifen sein: ein 88er TLI zum Beispiel hätte angeblich laut einer Tabelle in der der Prüfer nachgeschlagen hat für meinen Scirocco eine Abwertung des Geschwindigkeitsindexes, der eigentlich für 240 km/h ausreichend ist, ergeben. Zum Glück hatte ich mich vertan, weil die Sommerreifen einen 88er TLI haben und meine Winterreifen einen 92er. Für Sommerreifen gelten anscheinend andere Gesetze*buck* Diese Umrechnungsgeschichten waren mir allerdings neu*noahnung*</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="INeedNOS, post: 440766, member: 5107"] habe heute meine neuen Felgen beim TÜV vorgeführt und alles abgenommen bekommen (außer dass ich mit dem TÜVler noch diskutieren musste, weil er mir wegen am Reifen schleifenden Eisklumpen keine Abnahme erteilen wollte*roll*). Haben auch nochmal das Thema meiner kürzlich dort vorgestellten Plagiate angesprochen. Auf meine Frage, ob einen Felge zwangsweise eine KBA-Nummer haben muss, kam ein eindeutiges NEIN. Solange es ein Gutachten/ABE gibt welches über irgendwelche Insignien auf der Felge dieser zugeordnet werden kann, dann ist das OK. Festigkeits- bzw. Traglastangaben auf der Felge ohne eine Gutachten über diese Festigkeiten/Traglasten sind dagegen nix wert, weil wer sagt denn, dass die Angaben nicht auch eine Fälschung sind?! Und selbst wenn da was drauf steht (in meinem Fall 695 kg, also ausreichend) dann seie es auch noch wichtig, in welchem Land diese Traglast zugeteilt wurde, weil es schon Felgen aus USA gegeben habe, die für Dtld. ein Gutachten bekommen solltne aber bereits bei einem Drittel des aufgegossenen Traglastwertes zerstört wurden. 695 deutsche KG sind eben nicht amerikanische 695 KG. Hört sich komisch an, ist aber angeblich so, weil an diese Zahlenwerte in den verschiedenen Ländern auch verschiedene Bedingungen geknüpft sind, die häufig nur indirekt etwas mit dem Betrag der Traglast zu tun haben. Im Grunde genommen ist ein Traglastwert nur sowas wie ein Index für alle möglichen Eigenschaften. Soll wohl vergleichbar mit den Traglastindexen der Reifen sein: ein 88er TLI zum Beispiel hätte angeblich laut einer Tabelle in der der Prüfer nachgeschlagen hat für meinen Scirocco eine Abwertung des Geschwindigkeitsindexes, der eigentlich für 240 km/h ausreichend ist, ergeben. Zum Glück hatte ich mich vertan, weil die Sommerreifen einen 88er TLI haben und meine Winterreifen einen 92er. Für Sommerreifen gelten anscheinend andere Gesetze*buck* Diese Umrechnungsgeschichten waren mir allerdings neu*noahnung* [/QUOTE]
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