So ne verf.... Sch.....

Diskutiere So ne verf.... Sch..... im Allgemein Forum im Bereich Golf 5 R32; Wurde eigentlich Strafanzeige aufgrund der Fahrerflucht gestellt (von dir oder sonstigen Beteiligten). Dann wird's nämlich richtig teuer für die...
  • So ne verf.... Sch..... Beitrag #21
zenetti
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na hoffentlich bekommt die derbe einen verpasst8-( Geht ja gar nicht und wie blöd muss man sein, dass man vor so vielen Leuten noch versucht Fahrerflucht zu begehen???

Wurde eigentlich Strafanzeige aufgrund der Fahrerflucht gestellt (von dir oder sonstigen Beteiligten). Dann wird's nämlich richtig teuer für die Gretel...

(Straftat gem. § 142 StGB: "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort").
 
  • So ne verf.... Sch..... Beitrag #22
Rayman
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mein beileid

wenn ich sowas lese sollte man den führerschein gleich einziehen ich glaub fahrerflucht ist heutzutage zur mode geworden 8-(
 
  • So ne verf.... Sch..... Beitrag #23
R32Ginolino
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mein beileid

wenn ich sowas lese sollte man den führerschein gleich einziehen ich glaub fahrerflucht ist heutzutage zur mode geworden 8-(

bei mir das gleiche (s. grüäzi aus KA)! dem nächsten fahr ich hinterher bis mein tank leer ist!:-/
 
  • So ne verf.... Sch..... Beitrag #24
zenetti
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fein is die ganze aktion nicht... aber habt ihr schon mal in betracht gezogen, dass sie "geschockt" war von ihrem eigenen fehler?
es gibt total viele menschen, die aus panik erst mal abhauen und später erst registrieren, dass es falsch war. eben eine art flucht-instinkt. *roll*

Wenn das so wäre, dann könnte jeder Unfallflüchtige behaupten, er wäre vom eigenen Schock "ferngesteuert" worden. Wäre demnach ähnlich der Unzurechnungsfähigkeit bei einem "Vollrausch". Jedoch gibt es hierfür den Auffangstatbestand nach § 323a StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/323a.html). Allerdings gibt es laut Gesetz tatsächlich die Möglichkeit der "nachträglichen Reue" bei Fahrerflucht (siehe unten).

Alles in allem ist Fahrerflucht eine Straftat und wird i.d.R. entsprechend geahndet werden (Tagessätze, Führerscheinentzug mit Sperrfrist, etc.).

Siehe auch Diskussion unter:
http://www.rechtstipps.net/pub/458/...t-unerlaubt-entfernen-unfallort-142-stgb.html

Insbesondere:

Hat sich der Unfallbeteiligte vom Unfallort entfernt, ohne dass dies berechtigt oder entschuldigt war, kann § 142 Abs. 4 StGB zum Zuge kommen. Darin wird dem Verursacher eine Möglichkeit geboten, innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen. Dies gilt jedoch nur, sofern die Polizei nicht schon Ermittlungen aufgenommen hat, der Unfall sich nicht im fließenden Verkehr ereignet hat und kein bedeutender Sachschaden entstand. Bedeutender Sachschaden wird auf Grund der allgemeinen Teuerung nach der herrschenden Rechtsprechung bei einem Schaden von über 1.300 € angenommen. Das Gericht kann unter diesen Voraussetzungen die Strafe abmildern oder ganz von Strafe absehen. Ein Eintrag in das Verkehrszentralregister in Flensburg (Kraftfahrtbundesamt) mit fünf Punkten bleibt davon unberührt.
 
  • So ne verf.... Sch..... Beitrag #25
INeedNOS
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na wenn jemand in Situationen, in denen man für seine Taten Verantwortung tragen muss, immer abhaut mit der Begründung, das seien unabwendbare Kurzschlusshandlungen, dann gehört diese Person in psychiatrische Behandlung. Geht ja wohl gar nicht! Das nächste mal überfahrt die Olle einen Menschen und fährt einfach weiter, weil sie sich so erschrocken hat*roll*
 
  • So ne verf.... Sch..... Beitrag #26
flexi85
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so, der gutachterhat angerufen. golf v reparieren scheint wirklich east und billig zu sein. 3100 krieg ich. hätte ehrlich gesagt mit mehr gerechnet.
na ja, reichen wirds trotzdem.
 
  • So ne verf.... Sch..... Beitrag #27
injekt32
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Hey Felix,
na dann ist es doch noch recht gut ausgegange, hatte sich schlimmer angehört. Hoffe du bekommst dein R wieder so schick wie er war.
Muß an der Felge auch was gemacht werden? Hattest ja geschrieben von wegen zerkratzt oder so...

Gruß Marek
 
  • So ne verf.... Sch..... Beitrag #28
flexi85
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die felge wird als beutel abgerechnet. hab ich anspruch drauf. lacmtechniscb bab ich hast alles postiert gekriegt. hei drei stellen f?r den spotter und dann darf der beuler seine arbeit machen...
 
  • So ne verf.... Sch..... Beitrag #30
flexi85
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ha ha, ne bin derzeit mit meim handy im netz und das xt9 fabriziert manchmal lustige wörter:D
 
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