Mein Schwarzer R32

Diskutiere Mein Schwarzer R32 im Mein R32 Forum im Bereich Golf 5 R32; So war die Erklärung von 2 Leuten, ich habe ehrlich gesagt keine ahnung wie sowas passiert, für mich war aber das mit der kurzstrecke und dem...
  • Mein Schwarzer R32 Beitrag #41
Der_Lacker
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Longlife, Wasser im öl etc. normal rostet da nach jahren nichts ein! Die erzählen ja wieder lustige Märchen *lol*

So war die Erklärung von 2 Leuten, ich habe ehrlich gesagt keine ahnung wie sowas passiert, für mich war aber das mit der kurzstrecke und dem Kondenswasser dazu die lange standZeit eine plausible erklärung;)

Wer dafür eine andere Erklärung hat dann bitte belehrt mich eines besseren
 
  • Mein Schwarzer R32 Beitrag #42
Hansdampf
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So war die Erklärung von 2 Leuten, ich habe ehrlich gesagt keine ahnung wie sowas passiert, für mich war aber das mit der kurzstrecke und dem Kondenswasser dazu die lange standZeit eine plausible erklärung;)

Wer dafür eine andere Erklärung hat dann bitte belehrt mich eines besseren
Vor'm Einbau in Salzlake gelegt? *lol* Im Ernst - das ist schwer vorstellbar. Letztendlich aber auch egal. Wenn die Dinger kaputt sind (unbedingt kontrollieren) müssen sie ausgetauscht werden :p
 
  • Mein Schwarzer R32 Beitrag #43
Mecha
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Longlife, Wasser im öl etc. normal rostet da nach jahren nichts ein! Die erzählen ja wieder lustige Märchen *lol*

R-Line, jetzt bind uns mal keinen Bären auf! Nachher willst du uns noch weis machen, Volkswagen würde Abgaswerte manipulieren. :D:D:D
 
  • Mein Schwarzer R32 Beitrag #44
Mecha
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Sorry für den Doppelpost.

Mal im Ernst: Jedes Öl bindet Wasser! Je länger man es verwendet, desto mehr Wasser kann sich im Öl, ich sag mal quasi einlagern!
Wird das Öl sehr heiß, "kocht" das Wasser auf und das Öl schäumt. Spätestens hier wechsle ich mein Öl. Rest erklärt sich von selber denke ich... Rostflecken auf den Nocken halte ich für kein wirkliches Problem.

Ps.: @ Lacker: Ist denn dein "Sieben Zehner Deckel" dicht?

https://www.youtube.com/watch?v=I8fFsEyQztw
 
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  • Mein Schwarzer R32 Beitrag #45
.:r-line
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R-Line, jetzt bind uns mal keinen Bären auf! Nachher willst du uns noch weis machen, Volkswagen würde Abgaswerte manipulieren. :D:D:D

Sage hier lieber nichts gegen meinen Arbeitgeber.... Die können dir gerne bei vw erzählen was sie wollen, da rostet nichts. Kaum Sauerstoff und ein Ölfilm vorhanden. Bevor die NWS rosten vergeht das Jahr 2060
 
  • Mein Schwarzer R32 Beitrag #46
Hansdampf
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Sage hier lieber nichts gegen meinen Arbeitgeber.... Die können dir gerne bei vw erzählen was sie wollen, da rostet nichts. Kaum Sauerstoff und ein Ölfilm vorhanden. Bevor die NWS rosten vergeht das Jahr 2060
Okay - ich sage mal lieber nichts gegen deinen Arbeitgeber *lol*

Ich kenne bei Nockenwellen eigentlich nur Pitting, also Materialausbrüche durch Härtungsfehler oder ungeeignete Materialzusammenstellungen mit zu hohen Reibwerten. Vielleicht sieht das dann im Ergebnis wie Rost aus *noahnung*

Egal - kaputt ist kaputt *roll*
 
  • Mein Schwarzer R32 Beitrag #47
.:r-line
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Lad doch mal bitte Bilder davon hoch, wenn sie ausgebaut wurden.
 
  • Mein Schwarzer R32 Beitrag #48
dsg-driver
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also ohne aussagekräftige bilder würd ich da mal gar nix machen...
sowas hab ich jedenfalls auch noch nie gehört...
und bzgl. der beschriebenen garantieregelungssache...das ganze nennt sich beweislastumkehr u hat bei einer echten gebrauchtwagengarantie eig. nix zu suchen...das gilt nur bei Gewährleistung!!!
garantie ist garantie ;)
 
  • Mein Schwarzer R32 Beitrag #49
chrisbest
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Trotzdem steht der Händler in den ersten 12 Monaten nach Kauf in der Pflicht! Nennt sich Sachmängelhaftung!

Edit:Nicht selten kommt es vor, dass Händler den Kunden bei einer Mängelrüge einfach auf die Gebrauchtwagengarantie verweisen und behaupten, dass weitere Rechte nicht bestehen. Lehnt aber z.B. der Reparaturkostenversicherer aus irgendeinem Grunde (z.B. weil die Garantie bestimmte Fahrzeugteile nicht umfasst oder eine bestimmte Laufleistung erreicht ist) die kostenlose Reparatur ab oder verlangt eine Kostenbeteiligung bei der Reparatur, bleibt immer noch zu prüfen, ob nicht der Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung kostenlos nachbessern muss.
 
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  • Mein Schwarzer R32 Beitrag #50
LuiLeberwurst
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Auch der privatverkäufer muss seit 1/2015 die sachmängelhaftung geben!

Beispiel: Klaus kauft bei vinc nen r32 , vinc sagt alles top - Kaufvertrag wird unterschrieben!

3 Tage später Kupplung fällig(verschleisteil?!) wurde beim Verkauf nicht angesprochen!

Klaus geht zum Anwalt und vinc hat rein rechtlich, 14 Tage nach Erhalt der schriftlichen Anmahnung von Klaus Zeit die anfallenden Kosten für die Beschädigung auszugleichen ODER,Der Kauf wird innerhalb 6 Wochen durch arglistige Täuschung seitens Vincent von Klaus rückgängig gemacht!

Nicht drüber diskutieren ... Hab 2 Fälle in eigenem Fall vor dem Landgericht gewonnen!

Kosten + Ausfall wird 1000% bezahlt + Anwaltskosten usw.
 
  • Mein Schwarzer R32 Beitrag #51
.:r-line
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Nun hast du meinen Plan samt Verlauf veröffentlicht. Danke
 
  • Mein Schwarzer R32 Beitrag #52
Mecha
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Sage hier lieber nichts gegen meinen Arbeitgeber.... Die können dir gerne bei vw erzählen was sie wollen, da rostet nichts. Kaum Sauerstoff und ein Ölfilm vorhanden. Bevor die NWS rosten vergeht das Jahr 2060

Das war ironisch gemeint^^ *roll*
 
  • Mein Schwarzer R32 Beitrag #53
dsg-driver
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nur zur info...wenn ich als Privatperson etwas verkaufe, kann ich sehr wohl die gesetzliche Gewährleistung ausschließen!! ein Händler kann das nicht tun...zumindest ist das in Ö so!
sollte es jetzt bei einem privatverkauf später doch zu einem Streitfall kommen, so müsste der Käufer dem Verkäufer dezidiert mal nachweisen können, dass erstens der mangel bereits beim verkauf ev vl. schon bestanden hat od der Verkäufer den Käufer absichtlich arglistig getäuscht hat - beides wird er nicht können, vorallem wenn ich mir jetzt das bsp. mit der kupplung anschau!
ein privatverkäufer ist kein Fachmann u somit auch nicht fachkundig u kann somit für eine spätere schlappe kupplung nicht haftbar gemacht werden - was anderes ist es nat. wenn derjenige vl. automechaniker ist, dann wird's schon wieder spannend das ganze!
und garantie ist freiwillig...gesetzlich ist nur die Gewährleistung, so hab ich das gemeint vorhin - somit ist durch die garantie sicher mal mehr abgedeckt als wie nur durch die Gewährleistung (hier sind für den Käufer eben nur die ersten 6 Monate interessant, weil in dieser zeit der Verkäufer beweisen muss, dass der mangel nicht schon bestanden hat...nach den ersten 6 Monaten tritt eben dann die sog. beweislastumkehr ein, wo der Käufer beweisen muss ;))
 
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  • Mein Schwarzer R32 Beitrag #54
LuiLeberwurst
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Nach 6 Monaten richtig ... Ich meinte innerhalb 2-3 Wochen! Und dann kannst du dich ja mal mit deinem Anwalt zusammen setzen vorausgesetzt er kennt sich genauestens mit aus und ihn fragen bzw mein Vortrag vor die Nase halten!

Korrekt ist natürlich: wenn man auf dem Kaufvertrag genauestens handschriftlich die sachmängelhaftung ausschließt! Auch dann zieht es nicht, wenn ich dann zum Anwalt gehe und sage es war beim Kauf schon ... Du zahlst egal um welchen Zeitpunkt 100% den Schaden innerhalb den 6 Monaten [emoji16]

Vinc sorry [emoji23][emoji23]
 
  • Mein Schwarzer R32 Beitrag #55
chrisbest
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Alex, ohne flax jetzt. Ich kann mir das nur sehr schwer vorstellen das eine Privatperson für entstandene Schäden in den ersten 6 Monaten haften muss von den sie nicht weiß... *noahnung*
Ich würde mich mal gerne mit dir darüber genauer unterhalten...
 
  • Mein Schwarzer R32 Beitrag #56
Der_Lacker
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Erstmal danke für die rege disskussIon mit der Gewährleistung und der garantie;) ich kenne mich persönlich mit sowas nur sehr schlecht aus, meine gebrauchtwagengarantie hat 500€ extra gekostet wo soweit und im großen und ganzen alles abgedeckt ist, die kosten für die garantie hat damals der Händler übernommen.

Bilder werde ich aufjedenfall Hochladen wen ich dazu komme welche zu machen oder spätestens wen die Nockenwellen ausgebaut sind, die teile möchte ich aufjedenfall haben.

Das mit dieser 6monatigen Frist das der Verkäufer dem Käufer beweisen muss das der Schaden nach Verkauf passiert ist, kannte ich so überhaupt nicht und habe das gestern zum ersten mal gehört. Da ich mein .:R gerade mal 2 1/2 Monate habe bin ich noch voll in dieser Frist.

Heute hat dann mein serviceberater mit dem Händler telefoniert und diese wollen nun einen Kostenvoranschlag, zurzeit liegt dieser bei 4500€ für Nockenwellen und schwungrad, dabei fehlen aber noch die 24 schlepphebel, also knapp bei 5000€

Immerhin ein kleiner Lichtblick, das Öl ist heute gekommen:D :D

Ich werde euch aufjedenfall auf den laufenden halten und morgen werde ich vllt etwas mehr wissen, ausserdem bemühe ich mich mal um das bildmaterial;)
 
  • Mein Schwarzer R32 Beitrag #57
dsg-driver
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Die 6-monatsfrist ist für die generell gültige Gewährleistung relevant, die jeder Händler geben muss!
was die garantie so mit sich bringt ist wieder ein anderer hut, da musst du in den eigenen garantieunterlagen nachschaun...
@all...ich versuche eig normalerweise im vorfeld alles abzuklären, dann erspar ich mir hinterher dann den gang zu einem anwalt od was auch immer! Klar kann man mal wo einfahren, aber deshalb muss man da auch nicht gleich mit harten geschützen auffahren...aber was solls, jeder wie er meint
 
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  • Mein Schwarzer R32 Beitrag #58
Der_Lacker
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Die 6-monatsfrist ist für die generell gültige Gewährleistung relevant, die jeder Händler geben muss!
was die garantie so mit sich bringt ist wieder ein anderer hut, da musst du in den eigenen garantieunterlagen nachschaun...
@all...ich versuche eig normalerweise im vorfeld alles abzuklären, dann erspar ich mir hinterher dann den gang zu einem anwalt od was auch immer! Klar kann man mal wo einfahren, aber deshalb muss man da auch nicht gleich mit harten geschützen auffahren...aber was solls, jeder wie er meint

Genau in dieser Frist bin ich ja:) im Endeffekt sehe ich das so das die Gewährleistung Schäden abdeckt wie jetz z.B. die Nockenwellen + schlepphebel und die schwungscheibe.
Die gebrauchtwagengarantie deckt Schäden ab, die nach dem Kauf entstanden sind, z.B fester bremssattel oder kaputter klimakompressor.

Sehe ich das so richtig?*noahnung*???
 
  • Mein Schwarzer R32 Beitrag #59
dsg-driver
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was deine gebrauchtwagengarantie im detail abdeckt musst du wiegesagt nachlesen...zuerst greift mal diese, dann kommt die gewährleistung ins spiel...
 
  • Mein Schwarzer R32 Beitrag #60
Der_Lacker
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Heute gibt's dann mal Bilder von den Nockenwellen,














 
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