Hab heute mal versucht bzgl. dem Emissionsgesetz bei ÖAMTC Infos einzuholen, aber da kommt man nicht mal vernünftig durch...
Werds morgen nochmal versuchen, die werden da hoffentlich wohl mehr wissen.
Edit:
So liebe .:R Fans, hier mal die Berechnung wie sie nun aussieht, wenn man das Fahrzeug von Deutschland nach Österreich importieren möchte:
Ich habe das ganze gleich auf den Preis und Werte vom V .:R ausgebessert:
Bonus-Malus-Berechnungen
Abgezogen wird der CO2 - Bonus in der Höhe von € 300,-.
- Voraussetzung: CO2-Ausstoß unter 120 g
Hinzu kommt der CO2-Malus in der Höhe von € 25/übersteigender g.
(seit 17.12.2009 anteilig nach Werteverlust zu berechnen)
- Voraussetzung: CO2-Ausstoß über 160 g/km
(Achtung neu: Seit 1.1.2010 ist die Malusgrenze 160 g/km statt 180 g/km.)
Nach einem EuGH-Beschluss vom August 2009 galt im Herbst 2009 zwischenzeitlich die Regelung, dass Fahrzeuge, die vor dem 1.7.2008 erstmalig zugelassen waren, nicht mehr in den CO2-Malus fallen.
Mit dem Erlass vom 17.12.09 (BMF-010220/0317-IV/9/2009, abrufbar unter
https://findok.bmf.gv.at/findok) ist das Finanzamt zurückgerudert und fordert nun auch bei älteren Fahrzeugen den CO2-Malus - nach einem neuen Berechnungsmodus.
Beispiel:
1750 Euro (70 mal 25 Euro, sprich: ca. 230g Ausstoß vom V .:R - dem 160g max. zugelassenem Ausstoß = 70g überschrittener Ausstoß. Strafe pro g = 25, also 25 x 70= 1750 Euro)
Ehemaliger Neupreis: ca. 40.000 Euro (ohne Sonderausstattung ??)
Jetziger geschätzter Wert des Gebrauchtfahrzeuges: ca. € 20.000
Malus nach § 6a für das Gebrauchtfahrzeug:
Restwert Gebrauchtfahrzeug: 50% (20.000/40.000 mal 100, sprich: Jetziger gebrauchter Wert des Fahrzeuges / Neupreis mal 100)
§ 6a Abs. 1 Z 2 lit. b NoVAG 1991: 875,00 Euro (1750 Euro mal 50%, sprich: 1750 / 100 x 50)
Der Betrag wird dann eben noch zur NOVA dazugerechnet.
Hoffe das ist für jeden nun etwas klarer.